ich befinde mich gerade in der Ausbildung zum Sozialassistenten in Thüringen und stehe kurz vor den schriftlichen Prüfungen. Mein Problem ist, dass ich ein zwei-wöchiges Praktikum nicht abgeschlossen habe, weil in der Praktikumszeit mein Bruder gestorben ist und ich mich in erster Linie um mich und meine Familie kümmern musste. Alle anderen Praktika (6 Wochen) habe ich bereits absolviert und auch schon das Prüfungspraktikum bestanden. Ich hatte danach ein paar mal mit den Lehrern geredet und es hies immer, dass ich erstmal alles so auf die Beine bekommen soll. Für mich stellt sich aber jetzt die Frage ob ich überhaupt zu den Prüfungen zugelassen werde, wenn mir die 2 Wochen Hortpraktikum fehlen…?
…im Internet habe ich nur auf der Website vom Kultusminesterium gelesen dass man eigentlich nur 4 Wochen Praktika absolvieren muss…
ich weiss jetzt nur nicht ob ich mich darauf verlassen kann oder ob ich die Prüfungen gleich sausen lassen kann… hat vielleicht jemand ne genauere Ahnung als ich?
Hallo,
das muss Dir doch die Schule sagen können! Da gibts doch sicher eine Prüfungsordnung aus der das hervorgeht. Auf der Seite des Kultusministeriums habe ich nichts finden können.
Viel Erfolg!
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Möchte dich bitten eine Kontaktadresse deiner Ausbildung zu besuchen und anzuschreiben. Z.B. http://www.lehmbaugruppe.de/slg/kontakt.html