Fehlendes Siegel und fehlende Unterschrift

Hallo Wissende,

angenommen man schaut zufällig auf seine Zulassungsbescheinigung Teil I des in der letzten Woche zugelassenen Fahrzeugs und stellt fest, dass auf der Rückseite (links) das Siegel und die Unterschrift des Sachbearbeiters der Zulassungsstelle fehlt.

Muss dieses beanstandet werden? Was könnte passieren, wenn diese beiden Sachen weiterhin fehlen?

Vielen Dank und Grüße
DerFragende

Hallo,

normalerweise ist ein solcher Verwaltungsakt (VA) der zur Rechtswirksamkeit eine Urkundeform bedarf (hier Zulassung Teil I) nichtig, wenn er der Form nicht genügt bzw. die Behörde nicht erkennen lässt (vgl. § 44(2) VwVfG).

Demzufolge wäre eine Zulassung ohne Siegel zumindest ein Formfehler und in dem Fall, sogar ein schwerer Formfehler des Verwaltungsaktes, der zur Nichtigkeit führt! Sobald dies bekannt wird verliert der Verwaltungsakt seine Bestandskraft bzw. hat er sie nie gehabt :wink:

Es sollten also auf JEDEN FALL schnellstmöglich das Siegel und die Unterschrift nachgeholt werden, um vorallem eventuelle Fälschungsverdachte zu entkräften.

gruß Wumme

Vielen Dank!!!
o.w.T.