Moin, folgendes:
eine dreispurige Straße stadtauswärts. 300 Meter hinter dem Ortsausgangsschild kommt eine zusätzliche Linksabbiegerspur, da geht es runter zur Autobahn.
Auf der Dreispurigen darf ich bis zum Ortsaussgangsschild die linke Fahrspur benutzen, muß dort aber eigentlich auf die ganz rechte Fahrspur (die enge mit den Gullis), und wenn ich auf die Autobahn will, muß ich gleich danach einen Haken nach links schlagen, drei Fahrspuren weit.
Niemand macht das, die Polizei toleriert, wenn man links bleibt; aber es ist doch eine Owi, oder?
Ist es tatsächlich unmöglich, das Rechtsfahrgebot außerhalb geschlossener Ortschaften für einen begrenzten Streckenbereich auszublenden?
Gruß
Marzeppa