Also: ich habe ein Knockout Zertifikat gekauft auf Fresenius Medical Care. Bei denen gab es heute einen Aktiensplit 1:3.
Naja ich wollte den Knockout heute morgen verkaufen und hab routinemäßig das Ding zum Martwert verscherbelt… Auf einmal ist auf meinem Konto eine RIESIGE Menge an Geld… . Allerdings muss das durch einen technischen Fehler passiert sein, momentan vermute ich, daß der Fehler auf der Seite des Anbieters vom Knock-out passiert ist, und nicht bei meiner eigenen Bank.
Was mache ich, wenn die das nicht von allein merken, oder mein Knockout in dieser Zeit an Wert verliert weil ich das eigentlich heute verkaufne wollte und in einer Woche plötzlich mein Verkauf für ungültig erklärt wird…?
Grüße, Tom
Was mache ich, wenn die das nicht von allein merken, oder mein
Knockout in dieser Zeit an Wert verliert weil ich das
eigentlich heute verkaufne wollte und in einer Woche plötzlich
mein Verkauf für ungültig erklärt wird…?
Grüße, Tom
Hallo Tom,
wenn Du Deine Order ordnungsgemäß aufgegeben hast, sind die abwickelnden Stationen (Bank usw.) für Schäden haftbar.
Um zu Deinem recht zu kommen, wirst Du aber villeicht ein wenig „kommunizieren“ müssen.
Ich würde auf jeden Fall Deine Bank umgehend auf den Fehler aufmerksam machen, damit Dir nicht eine Teilschuld an einer eventuellen Verzögerung in die Schuhe geschoben werden kann.
Gruß Schorsch
Hi,
wenn Du Deine Order ordnungsgemäß aufgegeben hast, sind die
abwickelnden Stationen (Bank usw.) für Schäden haftbar.
Was für ein Schaden soll da entstehen?
Und warum soll die Bank, die nur als Kommissionärin auftritt, für irgendwas haften?
Sowohl die Börse als auch der Emittent haben Regelungen für Mistrades, nach denen das Geschäft innerhalb bestimmter Fristen (meist bis vor Beginn des nächsten Handelstages) storniert werden kann. Da ist Asche mit deinen Ansprüchen. Und wenn der Kurs offensichtlich erheblich abweichend ist, kommst du erst recht mit „konnte ich doch nicht wissen“ nicht weit. Falls du den Verkaufserlös schon wegüberwiesen hast, wird entweder ein Überweisungsrückruf gestartet oder falls erfolglos die Summe eingeklagt. Meiner Erfahrung nach stets mit Erfolg. Und wenn du mit dem Geld andere Papiere kaufst, wird auch das Folgeschäft zu deinen Lasten storniert oder du darfst nachschießen.
Man bewegt sich da auf sehr dünnem Eis und sollte gerade bei Hebelpapieren immer auf der Hut sein und die Ausführung genau prüfen. Denn ein (von dir zu tragender) Schaden kann nur entstehen, wenn du die Mistraderegelungen nicht beachtest.
Ich würde auf jeden Fall Deine Bank umgehend auf den Fehler
aufmerksam machen, damit Dir nicht eine Teilschuld an einer
eventuellen Verzögerung in die Schuhe geschoben werden kann.
Das wäre sehr angebracht, um seiner Mitwirkungspflicht zur Schadensbegrenzung genüge zu tun.
Gruß
Nils
Hi,
wenn Du Deine Order ordnungsgemäß aufgegeben hast, sind die
abwickelnden Stationen (Bank usw.) für Schäden haftbar.
Was für ein Schaden soll da entstehen?
Die Frage von Tom war, ob er durch den offensichtlich entstandenen Fehler und das daraus entstehende Storno ggf. nicht „seinen“ Kurs bekommt und ob ihm daraus ein Schaden entstehen kann, auf dem er dann sitzen bleibt.
Und warum soll die Bank, die nur als Kommissionärin auftritt,
für irgendwas haften?
Sollte die Bank einen Fehler gemacht haben (z.B. anstatt für 10.000 euro 10.000 Stücke verkauft, das kommt schon mal vor…), dann wird sie dafür die Verantwortung tragen müssen. Kommission hin oder her.
Sollte natürlich innerhalb des Zertifikates etwas schief laufen, dann hat das natürlich nichts mit der Kommissionärin zu tun.
Sowohl die Börse als auch der Emittent haben Regelungen für
Mistrades, nach denen das Geschäft innerhalb bestimmter
Fristen (meist bis vor Beginn des nächsten Handelstages)
storniert werden kann. Da ist Asche mit deinen Ansprüchen. Und
wenn der Kurs offensichtlich erheblich abweichend ist, kommst
du erst recht mit „konnte ich doch nicht wissen“ nicht weit.
Falls du den Verkaufserlös schon wegüberwiesen hast, wird
entweder ein Überweisungsrückruf gestartet oder falls
erfolglos die Summe eingeklagt. Meiner Erfahrung nach stets
mit Erfolg. Und wenn du mit dem Geld andere Papiere kaufst,
wird auch das Folgeschäft zu deinen Lasten storniert oder du
darfst nachschießen.
Ich habe ein wenig den Eindruck, Du sprichst von einem gänzlich anderen Vorgang. Von „mißbräuchlicher Verwendung“ des faslchen Betrages war überhaupt nicht die Rede.
Gruß Schorsch