Hallo,
angenommen in einem Betrieb würden die Löhne um einen festen Prozentsatz erhöht. Weiter angenommen ein Arbeitnehmer mit AT Bezahlung würde bei der Abrechnung bemerken, dass sein Gehalt sich (weit) mehr als um den allgemeinen Prozentsatz erhöht hat.
Wäre der Arbeitnehmer verpflichtet, dieses umgehend seiner Firma mitzuteilen ?
Wenn ja, müsste er das zuviel überwiese Gehalt zurückbezahlen, oder dürfte er das behalten ?
Kennt jemand ein (wenn möglich BGH) Urteil zu diesem Sachverhalt ?
Vielen Dank
Manfred
Hi!
Wäre der Arbeitnehmer verpflichtet, dieses umgehend seiner
Firma mitzuteilen ?
NATÜRLICH!
Wenn ja, müsste er das zuviel überwiese Gehalt zurückbezahlen,
oder dürfte er das behalten ?
Natürlich muss er das zurückzahlen!
Kennt jemand ein (wenn möglich BGH) Urteil zu diesem
Sachverhalt ?
Dazu braucht man kein Urteil! Das ergibt sich aus § 812 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
(dagegen könnte man zwar den § 818 BGB als Argument bringen, aber dazu siehe hier. http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arb…
)
und evtl. aus der TREUEPFLICHT des Arbeitnehmers und könnte bei dem ein oder anderen Richter evtl. (ich spinne den Fall mal weiter) bei nachgewiesenem Vorsatz des Verschweigens für eine Abmahnung oder in den entsprechenden Positionen vielleicht sogar als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung reichen!
LG
Guido
Hallo,
Wenn ja, müsste er das zuviel überwiese Gehalt zurückbezahlen,
oder dürfte er das behalten ?
angenommen, die Firma zahlt aus Versehen zu wenig Gehalt. Müsste sie das nachzahlen oder dürfte sie das zu wenig bezahlte Geld behalten?
So rum ist der Fall dann interessanterweise immer klar…
Gruß
Johannes