Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor in naher Zukunft zu bauen und zu diesem Zweck ist unser Grundstück neu vermessen worden!
Ursprünglich war die Grundstücksgröße mit 1351 m² eingetragen und nach der Neueinmessung waren es plötzlich 143 m² weniger!!!
Anfänglich hat man das als Einmesstoleranz abgetan, da die Einmesspunkte von 18xx (als es die erste „m²-Festlegung“ gab) schon mal um 30-40cm abweichen können!
Bei einem Umfang von ca. 160m können das aber nur ungefähr 60m² sein. Das ist aber schon die Worst-Case-Rechnung und nicht überall kann diese Ungenauigkeit zu meinen Ungunsten sein!
Nach mehrmaligem Nachhaken hat man dann doch nachgeforscht und festgestellt, dass man bei der erstmaligen Festlegung einen Rechenfehler gemacht hat.
Wie sieht das jetzt rechtlich aus?
Wenn das Grundstück in der Zwischenzeit jetzt verkauft worden wäre, dann wäre die Gesamtsumme des Verkaufs nach diesem Wert berechnet worden?!
Fakt ist, dass seit Jahrzehnten unser Grundstück mit 143 m² zu viel gespeichert wurde!
Fraglich ist nur, ob das nur eine Ausrede des Vermessungsamtes ist, weil an der Grundstücksgrenze eine gestrichelte Gemeindestrasse eingetragen ist, welche vor 50 Jahren als tatsächliche Strasse noch nicht verhanden war, maximal als Trampelpfad… (dieser wurde mit den Jahren immer größer und ist mittlerweile von den Anwohnern mit Unterstützung der Gemeinde geteert worden).
Diese Strasse ist wie gesagt nur gestrichelt eingezeichnet und im Grundbuchamt ohne m²-Zahl-Angaben angelegt!
Was haltet ihr von der Situation!
Muss ich evtl. sogar entschädigt werden, weil seit Jahrzehnten unser Grundstück mit der Größe von 1351 m² eingetragen ist und nun nur noch 1208 m² hat?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gruß
Niederbayer75