Fehler bei Eingruppierung - Kürzung Gehalt

Hallo,

stellt euch vor, bei einer kleinen Sachbearbeiterin passierte beim Buchen des GEhalts vor vier Jahren ein Fehler und sie wurde versehentlich eine Entgeltstufe heruntergesetzt. Da sie in den Monaten einige andere Änderungen und Auszahlungen in der GEhaltsaberechnung hatte, fiel es ihr gar nicht auf.
Nun fällt es dem AG auf, da neue Lohnbuchhalter am Werk sind. Laut Tarifvertrag kann die kleine Arbeiterbiene nur 6 Monate zurückfordern.
Weiss jemand, ob es einen höheren Gesetzesanspruch gibt?

Das fleißige Wesen würde sich über eine Antwort schrecklich freuen!

silence11

Hallo,

Hallo,

Weiss jemand, ob es einen höheren Gesetzesanspruch gibt?

Den gibt es zwar in § 195 BGB, hilft aber der AN nicht weiter, da Tarifverträge durchaus Verjährungen eigenständig regeln dürfen, solange sie bestimmte Untergrenzen (3 Monate) nicht unterschreiten.

silence11

&Tschüß
P.S.: Für diese Frage hätte es das Spezialbrett „Arbeitsrecht“ gegeben.

Hierbei trägt die AN ebenso Mitschuld. Bereits bei der ersten Gehaltabrechnung hätte es ihr auffallen müssen, da auch die Entgeltgruppe im Nachweis vermerkt ist.

Eine Rückforderung ist somit nur im Rahmen der tarifvertraglichen Ausschlussfrist möglich.

Kommt auf das Abrechnungsprogramm an

…da auch die
Entgeltgruppe im Nachweis vermerkt ist.

Das kann so sein, es muss aber nicht so sein.

Gleichwohl steht da aber eine Summe…