Fehler bei Gehaltsabrechnung zu spät bemerkt

Hallo Ihr!

Gegeben des (abstrakten!!!) Falles:
Klein Fanzi hat bei der Gehaltsabrechnung von August erst jetzt bemerkt, dass ihr ein ganzer Tag (8 Std) nicht bezahlt wurde. F ist aus dem Betrieb bereits ausgeschieden, da es nur ein Semesterferienjob war.
Dummerchen hat den Fehler erst jetzt bemerkt und reklamiert - bekam jedoch den Vorwurf, dass das nun wahrscheinlich zu spät sei um das zu ändern, da sie bereits ausgeschieden sei und das schon 2 Monate zurück liegt.
Besteht noch ein Recht auf das Geld? Oder ist der Anspruch darauf schon verloren gegangen?

Hallo,

Klein Fanzie sollte kühlen Kopf bewahren und mal in Ihren Arbeitsvertrag schauen, ob da was zum Thema Verjährung (evtl. als „Ausschlußfrist“)steht. Innerhalb dieses Zeitraums können jederzeit Forderungen geltend gemacht werden. Eine vertragliche Frist muß mindestens 3 Monate betragen. Ist keine Frist vereinbart, gilt die gesetzliche Frist des § 195 BGB von 3 Jahren:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Der Fristablauf beginnt mit dem Aushändigen der Lohnabrechnung und wird durch das bereits erfolgte Ausscheiden nicht beeinflußt.
Klein Fanzi sollte dann auf jeden Fall ihren Anspruch schriftlich (nachweisbar) anmelden.

&Tschüß
Wolfgang

Danke Wolfgang!
F hat tatsächlich eine recht eindeutige Regelung in ihrem Arbeitsvertrag gefunden:

(1) ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS ERGEBEN, SIND INNERHALB EINER FRIST VON SECHS MONATEN SEIT IHRER FÄLLIGKEIT SCHRIFTLICH GELTEND ZU MACHEN.[…]

Tschüss

Hallo,

dann ist das ja kein Problem mit der Frist zur Geltendmachung.

&Tschüß
Wolfgang