Fehler bei Lebensversicheurng / Rentenversicherung

Hallo

Ich habe im Herbst 2004 eine Lebensversicheurng (klein) und eine Rentenversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicheurng abgeschlossen.
Diese Tage habe ich den Antrag von damals durchgeschaut und festgestellt, dass ich bei den Fragen nach der Gesundheit (Störungen und Erkrankungen des Kreislaufes innerhalb der letzten 10 Jahre) falsch angekreuzt habe. Ich habe also angekreuzt dass ich so etwas noch nicht hatte.
Nach längerem Überlegen ist mir eingefallen, dass ich 1997 im Jugendalter von 16 Jahren mal wegen Bluthochdrucks behandelt wurde, dies also zu den Störungen des Kreislaufes zählt.

Jetzt meine Frage: Ich bin am überlegen ob ich dies nachmelden soll und würde gerne wissen was dann passieren kann, also Ausschluss oder Beitragerhöhung.
Bzw. was passiert, wenn ich nichts melde ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruss

Andreas

Hallo

Ich habe im Herbst 2004 eine Lebensversicheurng (klein) und
eine Rentenversicherung inkl. Berufsunfähigkeitsversicheurng
abgeschlossen.
Nach längerem Überlegen ist mir eingefallen, dass ich 1997 im
Jugendalter von 16 Jahren mal wegen Bluthochdrucks behandelt
wurde, dies also zu den Störungen des Kreislaufes zählt.

Jetzt meine Frage: Ich bin am überlegen ob ich dies nachmelden
soll und würde gerne wissen was dann passieren kann, also
Ausschluss oder Beitragerhöhung.
Bzw. was passiert, wenn ich nichts melde ?

Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss
Andreas

Hallo Andreas,

melde es nach! Für die Rentenversicherung ist es egal - klar. Je nachdem was die Ursache war, wie die Behandlung war und wie lange diese dauert, kann die Reaktion der Versicherer für BU und Leben relativ breit gefächert sein.

Klar ist aber:
1.)Wenn es einen Zuschlag gegeben hätte, dann würde es ja Sinn machen, das ganze nachzumelden. Denn besser diesen Zuschlag zahlen als später wegen einer Anzeigpflichtverletzung den Versicherungsschutz verlieren.
2.) Wenn es keinen Zuschlag gibt, dann macht es ebenfalls Sinn - der Vertrag ist im Reinen, und alles in Butter.
3.) Wenn der Versicherer abgelehnt hätte - dann solltest Du dir diese Gewissheit JETZT holen und deine Angehörigen im Todes- oder BU-Fall nicht noch mit Leistungsfreiheit des Versicherers beglücken.

Tu’s - und leb mit den Konseqenzen. Alles andere ist unsinnig.

Frank Wilke