Hallo zusammen
es geht um 4 Unklarheiten bezüglich eines Mietvertrages Wohnung + Tiefgarage und Betriebskostenabrechnung.
Wie ist die Rechtslage…
Der Mieter muss Wohnung samt Garage mieten, dies ist im Vertrag so vorgesehen.
Zitat aus dem Vertrag:
„Der Mietzins beträgt monatlich 35,- und ist spätestens …zu zahlen.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen und Zurückbehaltung des Mietzinses sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Die Geltendmachung des Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechts muss dem Vermieter mindestens 1 Monat vor der Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angezeigt werden.“
Weiterhin steht unter „Sonstige Vereinbarung“:
„Der Vermieter ist berechtigt, den mietzins alle zwei Jahre (beginnend am 15.07.2010) um 2,10Euro zu erhöhen“
Vermieter erhöht also die Garagenmiete irgendwann zwischen dem 25.02.2012 (da noch 35,-) und dem 23.01.2013 (da schon 37,10,-). Mieter hat zum jetzigen Zeitpunkt das Erhöhungs-Schreiben nicht mehr oder hat nie eines erhalten, das ist unklar). Am 26.02.2014 erhöht Vermieter erneut den Mietpreis der Garage um 2,10,-.
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Bedeutet beginnend am 15.07.2010 nicht, dass am 15.07.2012 und dann erst wieder am 15.07.14 erhöht wird? Wenn Mieter das richtig versteht, ist Vermieter verpflichtet den Fehler zu korrigieren und ggf Guthaben gut-zuschreiben?
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Mieter hat nun gelesen, dass die Mietkosten der Garage einzeln gar nicht erhöht werden dürfen wenn Garage gemeinsam mit Wohnung gemietet wurde.
Ist die Erhöhung alle 2 Jahre überhaupt gültig? Darf der Vermieter das?
Seitens Mieter wurde kürzlich erst ein Fehler in der Rechnung der Mietzinserhöhung aus dem Jahr 2012 festgestellt. Maßgebender Verbraucherindex zum Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung ist 109 angegeben statt richtigerweise 109,6. (109,6 steht auch im Auszug „Verbraucherindex Statistisches Bundesamt“ den der Vermieter mit der Mieterhöhung mitgeschickt hat)
Miete wurde anstatt nur 5,58,- um 7, 04,- erhöht. Da die Miete jährlich erhöht wird ist folglich die Miete seit diesem Jahr kontinuierlich fehlerhaft.
- Kann der Mieter dies noch dem Vermieter melden und auf Korrektur bestehen? Liegt er damit im Recht oder ist dies „verjährt“ o.ä.?
In den Betriebskosten der Jahre 2009/2010, 2010/2011, wurde als Größe der Wohnung 68 m2 gezählt,
2011/2012 auch erstmal 68m2, wurde dann aber seitens Vermieter korrigiert auf 65,26 m2.
Seitdem wird richtigerweise 65,26 m2 gerechnet.
- Kann der Mieter dies noch dem Vermieter melden und auf Gutschrift aus den Jahren in den die falsche m2 gerechnet wurde bestehen? Liegt er damit im Recht oder ist dies „verjährt“ o.ä.?
- Generell zur Wohnungmieterhöhung:
Wie oft darf ein Vermieter „Mietzinserhöhung lt.Preisindex“ durchführen wenn vertraglich auch nichts anderes geregelt ist?
Ist alle 15 Monate korrekt?
Ich hoffe sehr ich habe alles verständlich und korrekt formuliert.
Ich wäre sehr über Antworten in einfachem Deutsch dankbar da ich meist ein Problem damit habe Paragraphensprache zu verstehen.
Vieeeeelen lieben Dank im voraus