Fehler bei Mietzahlung

Hallo,

nehmen wir mal an, das jemand mit seinem Vermieter vereinbart hat, das die Miete direkt durch die ARGE an ihn gezahlt wird.
Nach 3 jahren in dem das auch reibunglos funktioniert hat, stellt sich auf einmal raus das seit anfang 2010 plötzlich ca. 40 Euro zu wenig gezahlt wurde. Statdessen wurden dieses Geld dem Antragsteller überwiesen.
Dieser hatte aber ende 2009 einen Antrag auf Mehrbedarf wegen Kostenaufwendiger Ernährung gestellt, und dachte das der etwas höhere Betrag auf seinem Konto der richtigkeit entsprach.

Als der Vermieter den Mieter angemahnt hat, teilte dieser der ARGE sofort mit das etwas Falsch gelaufen sein musste.

In dem Antwortschreiben der ARGE wurde eingestanden das es sich um einen Technischen Fehler der ARGE handelt, und das der Mieter nun selber den Mietrückstand ausgleichen sollte, da er ja Monatlich die Fehlende Miete auf seinem Konto hatte.

Auch nach nochmaligen Anschreiben an die ARGE, ist diese nicht bereit die entstandenen Mietschulden zu begleichen, sie macht den vorschlag die Mietschulden über ein Darlehen zu begleichen.

LG
Klaus

Hallo,

verstehe jetzt das Problem nicht: das Geld, welches dem Vermieter nicht gezahlt wurde, wurde nicht einbehalten, sondern an den Kunden ausbezahlt- NATÜRLICH wird da der Kunde in die Pflicht genommen. Hat dieser sich nicht gewundert, dass mehr Geld auf seinem Konto ist als der Bescheid für Regelleistung und Mehrbedarf hergibt?

Gruß
Kristin

Da der Kunde ja ende 2009 einen Antrag auf mehrbedarf gestellt hat, ist er davon ausgegangen das die 40 Euro plus die er hatte diesen Mehrbedarf entsprechen.

Das Problem ist wohl das der Arbeitlose davon ausgegangen ist das die Zahlungen der ARGE richtig waren.

Das Problem liegt darin, das dieser betrag ja ausgegeben wurde und nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Mietschulden (ca 300 Euro) nun durch ein Darlehen zu tilgen ist wegen der Wirtschaftlichen Situation doch sehr schwer.

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Da der Kunde ja ende 2009 einen Antrag auf mehrbedarf gestellt
hat, ist er davon ausgegangen das die 40 Euro plus die er
hatte diesen Mehrbedarf entsprechen.

Das Problem ist wohl das der Arbeitlose davon ausgegangen ist
das die Zahlungen der ARGE richtig waren.

Verstehe ich immernoch nicht. Dann hätte er den Bescheid und die Zahlungen vergleichen sollen…

Das Problem liegt darin, das dieser betrag ja ausgegeben wurde
und nicht mehr zur Verfügung steht.
Die Mietschulden (ca 300 Euro) nun durch ein Darlehen zu
tilgen ist wegen der Wirtschaftlichen Situation doch sehr
schwer.

Ein Darlehen wegen Mietschulden kann nach § 22 (5) SGB II erbracht werden. Darlehen dieser Art sind erst bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit zurückzufordern, außer der Schuldner erklärt sich bereit, monatlich einen Betrag abzuzahlen.

Gruß
Kristin

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Hallo

Das sollte der Leistungsempfänger mal ganz fix zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Verstehe ich immernoch nicht. Dann hätte er den Bescheid und die Zahlungen vergleichen sollen…

Wie soll man denn drauf kommen, dass die Arge plötzlich ohne jeden Anlass einen kleinen Betrag der Miete nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Arbeitslosen überweist?

Ich kann mir vorstellen, dass der Arbeitslose hier eine Chance hätte.
Aber es wurde ja schon gesagt, er soll sich einen Anwalt nehmen.

Viele Grüße

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