Hallo,
nehmen wir mal an, das jemand mit seinem Vermieter vereinbart hat, das die Miete direkt durch die ARGE an ihn gezahlt wird.
Nach 3 jahren in dem das auch reibunglos funktioniert hat, stellt sich auf einmal raus das seit anfang 2010 plötzlich ca. 40 Euro zu wenig gezahlt wurde. Statdessen wurden dieses Geld dem Antragsteller überwiesen.
Dieser hatte aber ende 2009 einen Antrag auf Mehrbedarf wegen Kostenaufwendiger Ernährung gestellt, und dachte das der etwas höhere Betrag auf seinem Konto der richtigkeit entsprach.
Als der Vermieter den Mieter angemahnt hat, teilte dieser der ARGE sofort mit das etwas Falsch gelaufen sein musste.
In dem Antwortschreiben der ARGE wurde eingestanden das es sich um einen Technischen Fehler der ARGE handelt, und das der Mieter nun selber den Mietrückstand ausgleichen sollte, da er ja Monatlich die Fehlende Miete auf seinem Konto hatte.
Auch nach nochmaligen Anschreiben an die ARGE, ist diese nicht bereit die entstandenen Mietschulden zu begleichen, sie macht den vorschlag die Mietschulden über ein Darlehen zu begleichen.
LG
Klaus