Fehler bei private Autoverkauf! Konserquenzen?

Hallo,

habe zum ersten Mal mein privat Auto verkauft (an einem ausländischen Händler, die ihre Zettel immer an der Tür anbringen).
Ich habe das Auto vorher abgemeldet, die Zulassung und Fahrzeugbrief von der Zulassungstelle zurückt erhalten.

Im Nachhein glaube ich folgenden Fehler gemacht zu haben:

  • Den Personalausweis von Käufer nicht angeschaut, d.h. Identität des Käufers nicht eindeutig feststellbar.

  • Ausersehen neben das Fahrzeugbrief auch die Zulassung dem Käufer übergeben. Habe gehört das die Zulassungstelle die Zulassung hätte einbehalten müssen?

Was muss ich befürchten, wenn der Käufer kriminelle Energien besitzt da was anstellt bzw. kann der was anstellen.

Danke und liebe Grüsse

Normaler Weise dürfte Ihnen bei der Sache nichts passieren, da die Zulassungsstelle die Zulassung normalerweise enwertet übergibt.

Hauptsache Sie haben einen entsprechenden Nachweis in Ihren Händen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo, Ihre Bedenken sind berechtigt. Da das Fahrzeug von Ihnen abgemeldet wurde, kann für Sie kein Schaden entstehen. Für andere kriminelle Handlungen sind Sie nicht zuständig.
In Zukunft Vertrag machen mit Zusatz „Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme“ und anhand des Ausweises den Vertrag ausfüllen.
Grüße kahlken

Hallo,

wenn das Auto abgemeldet ist und Sie einen Kaufvertrag haben kann nix schief gehen…

alles ist gut… :wink:))

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Kein Problem…

steh Ihnen gerne mit Rat und Tat unter www.versicherungen4u.de zur Verfügung!

Hallo Baby1983,

hoffentlich habt ihr einen Vertrag unterschrieben, oder?
Wichtig ist, dass in dem Vertrag deutlich steht, dass die KFZ-Versicherung mit SOFORTIGERR WIRKUNG erlischt, sonst geht diese auf den Erwerber des Autos über.
Das heißt… Er baut einen Unfall mit dem Auto und DEINE Versicherung muss leisten.
Falls du dies nicht im Vertrag geschrieben hast, melde dies SOFORT beim Versicherer an!

Es ist immer gut, wenn man eine Kopie des Ausweises des Käufers hat. Sicher ist halt sicher.

Bitte und liebe Grüße zurück.

Hallo,

das ist keine versicherungstechnische Frage, sondern eine Richtung Verwaltung / Recht.
Ich empf. diesbezügliche Experten zu befragen.

VG Jens

Hallo,

wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle abgemeldet wurde (auch die Schilder entstempelt), dann sollte es keine Probleme geben, da ab diesem Datum das Fahrzeug ja nicht mehr auf Ihren Namen versichert war.

Gruß,
Micha