Ich verstehe Ihre Frage und Info dazu wie folgt: Ein Notar hat die auf dem Schriftstück befindliche Unterschrift beglaubigt und am Schluss den sogenannten Beglaubigungsvermerk angebracht unter Beifügung des Amtssiegels und seiner Unterschrift. Danach wurde der Fotok.stempel auf die Urkunde gedrückt. Ansich wird man den Begl.vermerk mit Siegel und Unterschrift als Original erkennen können, und die Urkunde müsste somit im Rechtsverkehr als Original verwendet werden können (evtl. mit Ihrer Aufklärung dazu). Wenn nein, dann besteht das Risiko, dass die Urkunde als solche keine Aussagekraft haben wird. Sie müßte wohl oder übel neu erstellt werden, abhängig von der Schwere des Risikos …
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.