Hallo Forum,
nehmen wir mal an, ein Freiberufler hätte Ausgaben für sein Unternehmen nicht als solche erkannt und hätte diese demzufolge auch nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben. Die Einkommensteuer-Erklärung lässt er vom Profi machen und dem fällt das dann auf. Wäre ja theoretisch auch möglich, dass der unwissende Freiberufler einzelne Ausgaben zu Unrecht angesetzt hat bzw. eben aus Angst vor solchen Fehlern Ausgaben erstmal nicht meldet.
Werden solche Fehler dann nachträglich über Änderungsmitteilungen an das FA gemeldet oder im Rahmen der EkSt-Erklärung ausgebügelt? Gibt es eine zeitliche Befristung für Änderungsmitteilungen?
Dem FA müsste doch vor allem am Herzen liegen, dass die Einnahmen korrekt aufgeführt werden und somit monatlich eher zuviel als zuwenig ins Staatssäckel wandert (sorry für die Naivität)!?
Was ist eigentlich bei Miniposten wie Briefmarken, wo keine Rechnungen vorliegen? Für die USt-VA sind die nicht relevant - können sie auch pauschal für’s ganze Jahr angenommen werden?
Vielen Dank!
Hallo,
die USt-VA`s sind VORanmeldungen, die durch eine USt-Erklärung des Jahres abgeschlossen werden - und hier können sich durchaus Abweichungen ergeben - positiv oder negativ!
Nur wenn die Abweichungen hoch sind, sollte man das erläutern oder abwarten bis das FA nachfragt!
E.
Hallo Fragender!
Der Freiberufler muss für das Jahr sowieso eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Dort können dann die Vorsteuern „reingebastelt“ werden und werden dann erstattet.
Dem FA müsste doch vor allem am Herzen liegen, dass die
Einnahmen korrekt aufgeführt werden und somit monatlich eher
zuviel als zuwenig ins Staatssäckel wandert (sorry für die
Naivität)!?
Das stimmt schon, es könnte bei größeren Beträgen zu Rückfragen kommen, aber strafrechtich kann man dem Freibreufler nichts wollen, er hat sich ja nicht bereichert.
Was ist eigentlich bei Miniposten wie Briefmarken, wo keine
Rechnungen vorliegen? Für die USt-VA sind die nicht relevant -
können sie auch pauschal für’s ganze Jahr angenommen werden?
Auch für Miniposten muss man Quittungen sammeln. Ja, auch die Post stellt solche aus obwohl keine USt enthalten ist. Ob das Finanzamt diese pauschal akzeptiert hängt von der Tagesform und der Laune des Bearbeiters ab, ein rechlticher Anspruch hat man darauf nicht.
Gruß
Jörg
Auch für Miniposten muss man Quittungen sammeln. Ja, auch die
Post stellt solche aus obwohl keine USt enthalten ist. Ob das
Finanzamt diese pauschal akzeptiert hängt von der Tagesform
und der Laune des Bearbeiters ab, ein rechlticher Anspruch hat
man darauf nicht.
Das ist absoluter Käse.
Der Finanzbeamte hat hier keinen Ermessenspielraum.
Im Übrigen ist in Porto keine Vorsteuer enthalten, und kann somit auch nicht angesetzt werden (bei der USt-Erklärung)
Im Übrigen ist in Porto keine Vorsteuer enthalten, und kann
somit auch nicht angesetzt werden (bei der USt-Erklärung)
Hat das irgendjamend hier geschrieben? Nein.
Hallo zusammen und Danke für eure beruhigenden Infos!
Unklar ist mir noch der Umgang mit Kleinbeträgen:
Der Finanzbeamte hat hier keinen Ermessenspielraum.
Ist damit gemeint, dass Pauschalisierungen anders als bei der EkSt-Erklärung eines Angestellten generell ausgeschlossen sind? Stellt man dann Eigenbelege für jede fehlende Quittung aus (Briefmarke, Münzen für Autowäsche, …)?
Was ist mit Verbrauchsmaterial, das aus dem privaten Besitz des Unternehmers genommen wird. Kauft man sich die Briefumschläge, Kugelschreiber, Druckerpapier usw. selbst ab?
Vielen Dank!
Ist damit gemeint, dass Pauschalisierungen anders als bei der
EkSt-Erklärung eines Angestellten generell ausgeschlossen
sind?
Es gibt weder bei der USt noch bei der ESt Pauschalisierungen. Für Arbeitsmittel gibt es bei Angestellten lediglich eine „Nichtaufgriffsgrenze“, auf die aber kein StPfl Anspruch hat.
Stellt man dann Eigenbelege für jede fehlende Quittung
aus (Briefmarke, Münzen für Autowäsche, …)?
Nein-keine Buchung ohne Beleg, soll heissen wenn man die Ausgabe nicht nachweisen kann-Pech gehabt!
Was ist mit Verbrauchsmaterial, das aus dem privaten Besitz
des Unternehmers genommen wird. Kauft man sich die
Briefumschläge, Kugelschreiber, Druckerpapier usw. selbst ab?
Nein, man legt die Belege vor, und markiert auf den Belegen die Positionen, die betrieblich verwendet wurden.
Vielen Dank!
Bitte
Es gibt weder bei der USt noch bei der ESt Pauschalisierungen.
Für Arbeitsmittel gibt es bei Angestellten lediglich eine
„Nichtaufgriffsgrenze“, auf die aber kein StPfl Anspruch hat.
Danke, wieder etwas gelernt! Und bei Selbstständigen gelten derartige Nichtaufgriffsgrenzen bei der ESt nicht? Der Aufwand, all die Minibeträge zu verbuchen, Belege abzuheften usw. übersteigt vermutlich die Ersparnis…
Stellt man dann Eigenbelege für jede fehlende Quittung
aus (Briefmarke, Münzen für Autowäsche, …)?
Nein-keine Buchung ohne Beleg, soll heissen wenn man die
Ausgabe nicht nachweisen kann-Pech gehabt!
Daher die Vermutung mit dem Eigenbeleg, am besten als „Sammelbeleg“. Angenommen es sind vergleichsweise geringe Summen, eben die berühmte „Portokasse“. Die Ausgaben wären leicht nachvollziehbar, da z.B. Rechnungen logischerweise verschickt werden müssen. Auch der Firmenwagen will mal gewaschen werden und die Münz-Hochdruckreiniger geben keine Quittung.
Was ist mit Verbrauchsmaterial, das aus dem privaten Besitz
des Unternehmers genommen wird. Kauft man sich die
Briefumschläge, Kugelschreiber, Druckerpapier usw. selbst ab?
Nein, man legt die Belege vor, und markiert auf den Belegen
die Positionen, die betrieblich verwendet wurden.
Angenommen das Material stammt aus der Zeit vor der Selbstständigkeit, d.h. es existieren keine Belege. Die Privatperson „verkauft“ doch dann quasi dem Unternehmer das Material - ähnlich wie bei einer Einlage ins Betriebsvermögen beim Privat-PKW. Der Unterschied ist, dass das Material irgendwann verbraucht (also weg) ist und nicht über eine Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
Sorry für die kleinkarierten Nachfrage und großen Dank für eure Geduld!
Der Aufwand, all die Minibeträge zu verbuchen, Belege abzuheften
usw. übersteigt vermutlich die Ersparnis…
Die Arbeit wird sich der Unternehmer aber machen müssen, oder eben auf die Steuerersparnis verzichten!