hallo!
Jemandem soll von der zuständigen Behörde ein Bußgeldbescheid und zusätzlich eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zugestellt werden.
Die Behörde verschickt diese Schreiben wohl an die Anschrift, die Polizisten einmal vom Personalausweis abgeschrieben haben. Der Betroffene wohnt aber als Untermieter und ist nur mit Adresszusatz zu erreichen, mit dem er auch gemeldet ist. Auf dem Personalausweis ist dieser Zusatz nicht vermerkt.
Nach erfolgloser Zustellung wird derjenige von der Polizei besucht, die die Anschrift feststellen will. Er weist in dem freundlichen Gespräch auf den Adresszusatz hin und dass er mit diesem auch gemeldet sei.
Eine erneute Zustellung ist wieder erfolglos, da vermutlich wieder der Adresszusatz vergessen wurde.
Wird der Bußgeldbescheid irgendwann trotz mangenlnder Zustellung rechtskräftig? Welche Vorraussetzungen müssten für eine Verjährung eintreten? Wie sieht es mit dem Aufbauseminar aus und den eventuellen Folgen einer Nichtteilnahme, da man von einer entsprechenden Anordnung keine Kentniss hätte?
Gruß
Paul