Fehler beim Zahnarzt

Eine Behandlung beim Zahnarzt war in dem durchgeführten Umfang nicht indiziert. Es wurden in einer Spontanbehandlung im Ersttermin ohne Vorlage eines HKP 5 Zähne des Privatpatienten statt eines Zahnes in die Maßnahme einbezogen.
Die Rechnung, die auch über 1.000 € für unstrittig nicht erbrachte Leistungen enthält, wurde vom Privatpatienten nicht eingereicht bzw. bezahlt, der Zahnarzt hat den Betrag nicht eingeklagt.

  1. Über die viel weniger invasive/günstigere Maßnahme war unstrittig nicht aufgeklärt worden.
  2. Die (nicht indizierte) Behandlung muss wiederholt werden, da das Ergebnis infolge Nicht-lege-artis-Verfahren und weiterer Fehler des Zahnarztes nicht passt/neu gefertigt werden muss.
    Für 1. hat der Anwalt des Privatpatienten Schmerzensgeld gefordert.
    Für 2. wurde bisher nichts gefordert. Wie sieht es hier aus mit dem Schadensersatz, also den Kosten für die Neuversorgung? Diese steht noch aus, da die ger. Sachverständigenbegutachtung noch nicht stattgefunden hat. Darf die Neuversorgung eine qualitativ bessere sein (Naturalrestitution)? Worauf hat der Privatpatient Anspruch? (Wann) Kann der Privatpatient die Kosten für diese Neubehandlung (5 Zähne statt 1 Zahn), die ja erst durch das Handeln des beklagten Zahnarztes notwendig wurde, vor Gericht geltend machen? Und kann er auch ein Schmerzensgeld dafür verlangen, dass er eine zu Anfang gar nicht notwendige/indizierte Behandlung wegen der Fehler nun ein 2. Mal über sich ergehen lassne muss? Wenn ja, wann kann er das tun?

Da es schon einen Anwalt gibt ( Medizinrecht) ist es sehr ratsam diesen zu befragen. Da er die ganze Behandlungsgeschichte kennt.