Hallo ihr Lieben,
- Im Nov 2015 wurde vom Mieter ein Fehler in der Berechnung der Mietzinserhöhung zum 01.03.2012 festgestellt.
Verbraucherindex lt. Statis lag im Dez 2010 bei 109,6 und im Dez 2011 bei 111,9.
(So auch auf dem vom Vermieter beigelegten Auszug).
Gerechnet wurde aber vom Vermieter mit 109 statt 109,6.
Somit wurde die Miete anstatt um 5,58,-, um 7, 04,- erhöht.
Da die Miete jährlich vom Vermieter erhöht wird, ist folglich die Miete seit diesem Jahr fehlerhaft.
- Kann der Mieter im Nov 2015 noch auf Korrektur/Gutschrift bestehen? Oder verjährt?
- Im Nov 2015 entdeckt Vermieter dass es im Oktober 2012 eine WF-Änderung
(von 68m2 auf 65m2) seitens Vermieter in den Betriebskostenabrechnungen gab.
(Im Mietvertrag steht korrekterweise 65m2)
Der Vermieter sendete im Oktober 2012 die Korrektur der Betr.kostenabrechnung für
April 2011-März 2012 mit der Begründung das im Schreiben zuvor nicht korrekte Aufzugskosten und ggf. Wartungskosten für das Garagentor nicht erfasst worden.
Was ebenfalls verändert, aber nicht erwähnt wurde, ist die veränderte Wohnfläche von 68m2 auf 65m2.
Mieter möchte nun von seinem Recht Gebrauch machen und 3 Jahre zurück ab Bekanntgabe des Rechenfehlers entsprechende Guthaben für die Jahre zurückfordern, da scheinbar schon immer (Mietvertrag zum Juli 2008) mit einer fehlerhaften Wohnfläche gerechnet wurde.
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Kann der Mieter im NOV 2015 noch eine Korrektur fordern?
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Wenn ja, Ist das korrekt, dass Guthaben für die Jahre 2012 2011 2010 zurückgefordert werden kann? Oder geht es noch weiter zurück?