Fehler Berechnung Mieterhöhung & Fehler Wohnfläche in Betriebskostenabrechnung/ Verjährt?

Hallo ihr Lieben,

  1. Im Nov 2015 wurde vom Mieter ein Fehler in der Berechnung der Mietzinserhöhung zum 01.03.2012 festgestellt.
    Verbraucherindex lt. Statis lag im Dez 2010 bei 109,6 und im Dez 2011 bei 111,9.
    (So auch auf dem vom Vermieter beigelegten Auszug).
    Gerechnet wurde aber vom Vermieter mit 109 statt 109,6.

Somit wurde die Miete anstatt um 5,58,-, um 7, 04,- erhöht.

Da die Miete jährlich vom Vermieter erhöht wird, ist folglich die Miete seit diesem Jahr fehlerhaft.

  • Kann der Mieter im Nov 2015 noch auf Korrektur/Gutschrift bestehen? Oder verjährt?
  1. Im Nov 2015 entdeckt Vermieter dass es im Oktober 2012 eine WF-Änderung
    (von 68m2 auf 65m2) seitens Vermieter in den Betriebskostenabrechnungen gab.
    (Im Mietvertrag steht korrekterweise 65m2)

Der Vermieter sendete im Oktober 2012 die Korrektur der Betr.kostenabrechnung für
April 2011-März 2012 mit der Begründung das im Schreiben zuvor nicht korrekte Aufzugskosten und ggf. Wartungskosten für das Garagentor nicht erfasst worden.
Was ebenfalls verändert, aber nicht erwähnt wurde, ist die veränderte Wohnfläche von 68m2 auf 65m2.

Mieter möchte nun von seinem Recht Gebrauch machen und 3 Jahre zurück ab Bekanntgabe des Rechenfehlers entsprechende Guthaben für die Jahre zurückfordern, da scheinbar schon immer (Mietvertrag zum Juli 2008) mit einer fehlerhaften Wohnfläche gerechnet wurde.

  • Kann der Mieter im NOV 2015 noch eine Korrektur fordern?

  • Wenn ja, Ist das korrekt, dass Guthaben für die Jahre 2012 2011 2010 zurückgefordert werden kann? Oder geht es noch weiter zurück?

Sind denn das Fehler zum Nachteil des Mieters ?

wenn man mit einem niedrigeren Index rechnet als tatsächlich ? Wird dann die Erhöhung nicht geringer ?

und wenn die WF kleiner wird, wird da nicht die NK-Abrechnung billiger, wenn der nicht verbrauchsabhängige Teil nach weniger WF bemessen wird ?

Die Verjährungsfristen betragen 3 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres aus dem der Anspruch stammt.
Ansprüche aus 2012 könnte man also bis Ende 2015 geltend machen.

evtl. auch noch länger, wenn man den Fehler erst später bemerkt und das nicht auf eigene Fehler (mangelnde Kontrolle der Berechnung) zurückzuführen wäre.

MfG
duck313

habe es anders verstanden, Basis wurde 109 genommen und die Erhöhung auf 111,9 gerechnet, demzufolge wurden die 0,6 Punkte zu viel bezahlt.

nein man kann alle Ansprüche geltend machen, der Gegner hat nur das Recht sich auf Verjährung zu berufen, macht er dies nicht sind alle Forderungen Rechtskräftig. Manch einer hat wirklich mal vergessen sich auf die Verjährung zu berufen, bzw. die wussten es nicht.