Fehler Buchhaltungsprogramm / Gewinn zu hoch / Bescheid ändern

Fehler Buchhaltungsprogramm / Gewinn zu hoch ausgewiesen / Bescheid nachträglich ändern lassen

Hallo Zusammen,
mir ist im nachhinein ein Fehler im Buchhaltungsprogramm aufgefallen. Die KFZ-Kosten wurden ganz normal in Lexware Buchhalter in den letzten Jahren gebucht und tauchten immer in den Summen-, Saldenlisten und im Journal auf. Ich hatte bisher die Einnahme-Überschuss-Rechnung (nicht als amtliches Vordruck) als Ausdruck der Einkommensteuererklärung beigefügt (bis einschließlich der Steuererklärung 2018) und das genügte meinem Finanzamt bisher. Ich hatte darauf vertraut, dass die Berechnung in dem Ausdruck korrekt ist.

Das Finanzamt wollte nun, dass ich die Einnahme-Überschuss-Rechnung im amtlichen Formular nachreiche (der Ausdruck hat denen nicht mehr gereicht).

Ich habe dann die EÜR ausgefüllt und dachte alles ist ok. Es gab eine Differenz und ich konnte mir diese Differenz nicht erklären. Beim Durchschauen aller Positionen ist mir aufgefallen, dass die KFZ-Kosten überhaupt nicht in der jeweiligen Zeile der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) auftauchen. Bei der Suche nach dem Fehler bekam ich in einem Lexware-Forum den Hinweis, dass die KFZ-Aufwandskonten wahrscheinlich nicht richtig in der EÜR zugeordnet sind. Ich habe die Einstellungen im Buchhaltungsprogramm überprüft und festgestellt, dass diese in der Tat nicht richtig zugeordnet waren.

Das Ärgerliche ist jetzt, dass all die letzten Jahre ein zu hoher Gewinn ausgewiesen wurde. Ich habe mit dem Beamten im Finanzamt telefoniert. Dieser sagte mir, dass ich die letzten 4 Jahre korrigieren lassen kann. Allerdings würde der Fehler nur akzeptiert werden, wenn der Fehler aus nicht allzu groben Fahrlässigkeiten ergeben hat (z.B. wenn ich falsch gebucht hätte).

Ich solle einen „Antrag auf Änderung“ und zwar für jedes der vergangenen 4 Jahre stellen und dies begründen (zum Beispiel, dass ein maschineller Fehler vorlag).

Könnt Ihr mir helfen bzw. ein paar Tipps geben, wie ich das am besten formulieren kann?

Ich wäre Euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo!

Das kommt darauf an, wie alt die Bescheide sind. Bei Schreib- und Rechenfehlern gibt es (genauso bei offenbarer Unrichtigkeit, was auch eine mögliche Änderungsnorm sein könnte) eine Ablaufhemmung von einem Jahr. Somit schnell handeln, nicht dass dir das Jahr um wenige Tage durchrutscht.

Antrag stellst du auf Änderung gemäß § 173a AO aufgrund eines Rechenfehlers bei der Erstellung der EÜR und Anlage G bzw. S (Kfz-Kosten nicht mit aufaddiert).

Möglich ist das aber nur für Bescheide aus 2017 oder später, weil der § 173a AO relativ neu ist und für ältere Bescheide nicht anwendbar ist.

Ersatzweise könnte man nach § 129 AO (offenbare Unrichtigkeit) berichtigen (könnte klappen, muss aber nicht) oder ggf. (was der Finanzbeamte wahrscheinlich meinte, was ich aber für falsch halte, was dem Finanzbeamten bei genauerer Prüfung dann auch auffallen dürfte) wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO).

So würde ich auch beantragen, nämlich Änderung wegen Rechenfehler, ersatzweise wegen offenbarer Unrichtigkeit (Übernahmefehler des Finanzamts) ersatzweise wegen neuer Tatsachen.

Schöne Grüße!

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@anon50614561

Hallo,
vielen Dank für die Hilfestellung und die schnelle Antwort :slight_smile: :slightly_smiling_face:

Ich werde es so probieren!

Herzliche Grüße