Fehler des AG bei Sozialversicherung

Hallo Ihr lieben,

jemand ist bis zum 15.11. sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgeber1 beschäftigt, vom 01.11. bis zum 15.11. geringfügig entlohnt bei Arbeitgeber2 und ab 16.11. sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgeber2. Der Arbeitnehmer hat Steuerklasse I.

Arbeitgeber hat den ganzen November die beiden verschiedenen Arbeitsverhältnisse zu einem zusammengefasst (obwohl zwei Arbeitsverträge vorhanden sind) und den ganzen Monat auf Steuerklasse I als sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

Müsste er nicht vom 01.11. bis zum 15.11. 6500 melden und ab dem 16.11. 1111?

Hat der Arbeitgeber für die ersten zwei Wochen nicht ca. 22 % Sozialabgaben und Steuern statt rd. 30 bzw. 32 % Sozialabgaben und Steuern bezahlt, also Geld an Krankenkasse, Finanzamt und AN unterschlagen?

Wer weiss was?

Vielen Dank,

Liebe Grüße

Hi!

jemand ist …vom 01.11. bis zum 15.11.
geringfügig entlohnt bei Arbeitgeber2 und ab 16.11.
sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgeber2.

Arbeitgeber hat den ganzen November die beiden verschiedenen
Arbeitsverhältnisse zu einem zusammengefasst (obwohl zwei
Arbeitsverträge vorhanden sind) und den ganzen Monat auf
Steuerklasse I als sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

Das ist die einzig mögliche Methode der Abrechnung.
Dem Arbeitgeber bleibt nur die Möglichkeit, einen Monat als Ganzes abzurechnen.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10950/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10950/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Müsste er nicht vom 01.11. bis zum 15.11. 6500 melden und ab
dem 16.11. 1111?

Nein.

Hat der Arbeitgeber für die ersten zwei Wochen nicht ca. 22 %
Sozialabgaben und Steuern statt rd. 30 bzw. 32 % Sozialabgaben
und Steuern bezahlt, also Geld an Krankenkasse, Finanzamt und
AN unterschlagen?

Nein.

Viele Grüße
Guido