Fehler des FA

Hallo,

mal angenommen, ein Ehepaar gibt seine Steuererklärung 2006 per Elster ab. Dieses Ehepaar gibt alle Lohnsteuerbescheinigungen an (die Frau eine für das ganze Jahr, der Mann 2 Bescheinigungen und einen Monat ALG 1). Auf den Ausdrucken, die unterschrieben werden müssen, steht das auch so. Nun kommt der Steuerbescheid, und seltsamerweise wird bedeutend mehr erstattet, als das Programm ausgerechnet hat. Der Grund ist, dass im Steuerbescheid die 2. Lohnsteuerbescheinigung des Mannes nicht erwähnt wird (warum das trotz elektronischer Übermittlung vorkommen kann ist schleierhaft). Was sollte das Ehepaar nun tun ?

Danke für Eure Meinung bei dieser rein hypothetischen Frage.

Grüßle
Elton

Hallo,

Was sollte das Ehepaar nun tun ?

Gar nichts! Außer sich freuen und gaaanz still verhalten.
Wenn in der Steuererklärung alles korrekt angegeben war, kann den Stpfl. keinerlei Vorwurf der Hinterziehung gemacht werden. Sie sind nicht verpflichtet, das Finanzamt auf dessen eigenen Fehler hinzuweisen. Es kann natürlich vorkommen, dass dieser später doch noch auffällt, dann kann aber schlimmstenfalls ein Änderungsbescheid erstellt werden, auf Grund dessen der fehlerhafte Teil der Erstattung zurückgezahlt werden muß, aber passieren kann sonst nichts.
Wichtig: Nochmal überprüfen, ob die Erklärung wirklich richtig ausgefüllt war und der falsche Bescheid nicht doch auf unvollständigen Angaben beruht. Aber dazu möglichst niocht beim Finanzamt nachfragen
:wink:

Gruß,
Markus

Hallo,

das Geld gut anlegen, wenn die Nachforderung vom Finanzamt kommt, dann bekommen sie auch 6% p.a.! Insoweit könnte es ein teures Darlehen vom Finanzamt sein, welches man hier ohne Anfrage erhielt. Gerade wenn man bedenkt, dass hier mutmaßlich eine Rückforderung bis Ende 2011 möglich ist.

Mfg vom

showbee