Fehler des Firmen - Steuerberaters

Hi alle zusammen,
letzte Tage ist mir doch ein für mich sehr interessantes Problem zu ohren gekommen. Wie verhält es sich wenn der Steuerberater bzw. die Angestellten über Jahre mist machen?

Folgender Sachverhalt:
Ein/e Angestellte/r sind seit 13 Jahren an der Firma x
der Chef der Firma weißt den Steuerberater bzw. die Firma des Steuerberates an für die Angestellte den Bruttolohn von sagen wir 3000 Euro anzusetzten.
Soweit so gut.
Nun gibt es in der Firma die Möglichkeit eine Direktversicherung abzuschließen, wofür die/ der Angestellte auf ihr Urlaubsgeld und auf das Weihnachtsgeld (z.B.1200+800) verzichtet um diese Versicherung zu füttern. Jedoch werden jetzt auf Grund eines Fehlers sowohl das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld nicht bezahlt und zusätzlich jeden Monat das Geld für die Versicherung vom Lohnabgzogen
so dass sich eine Summe von 2000 Euro /JAhr ergibt. die zusätlich zum Verlust des Weihnachts-Urlaubsgeldes ergibt. Meine Frage ist ist nun wer Haftet für den entstandenen Schaden. nach Beispiel immer hin ca 26.000.00 Brutto?

Hallo Zammy,

in der Sache kann ich dir leider nicht weiter helfen. Sorry.

Fliese

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

so richtig habe ich die Fragestellung nicht verstanden!!!
Im Grunde handelt es sich um eine Umwandlung von Einmalzahlung in eine Direktversicherung.
Aufgrund welchen Fehlers wurde Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht gezahlt?
Und warum hat die Firma X hier beim Steuerberater nicht Bescheid gegeben?
Wurden vielleicht aus betrieblichen Gründen diese Sonderzahlungen eingestellt?
Der Mitarbeiter muss seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, hier sind ganz besonders die Ausschluss- und die Verjährungsfristen
zu beachten! Nur der Arbeitgeber hat gegenüber dem Steuerberater evtl. Ansprüche.
Wir in unserer Steuerkanzlei weisen alles Mandanten darauf hin, dass alle Abrechnungen zu prüfen und etwaige Einwände spätestens nach einem Monat
anzumelden sind.
Nach 13 Jahren wird das denke ich schwierig!

Viele Grüße
Petra Delgado

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, da kann ich nicht helfen, dass ist keine Frage des Steuerrechts.

LG, Silke

Hi,

ich denke mal man sollte die Gelegenheit nutzen, und den Steuerberater auf seinen Fehler aufmerksam machen. Bezüglich der Haftung wird man dem Steuerberater nicht belangen können, weil sowohl dem Firmeninhaber bzw. seinem Beauftragten und auch dem Gehaltsempfänger natürlich zuzumuten ist, die Abrechnung zu kontrollieren. Eine Direktversicherung wird auf der Abrechnung ausgewiesen.
Auch wenn ich nicht unbedingt des Steuerberaters Liebling bin, sehe ich das so.
Gruß Jan

Für den Schaden haftet grundsätzlich der Verursacher.
–>Verursacherprinzip

Wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Instruktionen an den STB andere waren, als die, die durchgeführt wurden und dass daraus der Schaden entstanden ist, sollte die Sache einfach sein

Hallo…
ich frage mich erstmal, warum der Mitarbeiter nicht gleich zum Arbeitgeber geht und danach fragt??? So ein Fehler sollte ja gleich bemerkt werden. Erstmal abwarten was der Arbeitgeber dann dazu sagt.
Mich würde es ja auch riesig interessieren wohin der Arbeitgeber den monatlichen Abzug bucht.

Ich denke es besteht die möglichkeit das der Steuerberater dafür haften wird. Wenn er den Mist verbockt hat.
Als erstes würd ich aber ein Gespräch suchen. Kommt da nix raus, zum Anwalt.

Ziemlich komisch…

Gruß
TANJA

Meine Frage ist im grunde genommen wer kommt für den Schaden auf der sich über diese Zeit angesammelt hat?

Hallo,

als prinzipiell kann bei Lohnangelegenheiten nur 6 Monate rückwirkend ein Schaden geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat da die gleiche Verantwortung, wie der Arbeitgeber. Das empfehle ich in der Sache. Wenn der Fehler nachweislich beim Steuerberater liegt, dann wäre zu prüfen, ob der in einem solchen Fall versichert ist. Ob das funktioniert, daran habe ich allerdings erhebliche Zweifel. Da ist zwar viel Geld verloren gegangen, aber um die eigene Kontrollpflicht kommt man da nicht umhin.
Für die Zukunft wird es hoffentlich besser.

Viele Grüße aus dem Südharz

Frank Seiler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Zammy,

ich kenne einen Fall, in dem der Jahresgewinn eines gemeinützigen Vereins falsch ausgewiesen wurde, was schlimme Folgen hätte haben können. Da der Fehler rechtzeitig entdeckt wurde, einigte man sich mit dem Steuerberater darauf, dass er die an ihn gezahlten Rechnungsbeträge zurück erstattete.

In beschriebenen Fall muß meiner Einschätzung nach der Arbeitgeber den Schaden, insbesondere die entstandenen Zinsen, beim Steuerberater einfordern und natürlich den betreffenden Betrag der Mitarbeiterin zukommen lassen.

Ich bin leider kein Rechtsexperte und kann Dir wohl nicht wirklich weiterhelfen.

Tschüss, Vera

So sehe ich das auch aber trozdem danke für deine mühe

Hallo Zammy!

Sorry, dass ich erst jetzt antworte-habs vergessen.

Die Firma muss natürlich nachweisen können, dass sie dem Steuerberater die korrekte Anweisung gegeben hat.
Wenn sie das kann, kann der Steuerberater normalerweise in Haftung genommen werden.
Für solche Fälle, in denen das Steuerbüro „Mist macht“, hat das Steuerbüro in der Regel eine spezielle Haftpflichtversicherung.

MfG Tagliatelle78

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke schon mal an alle für eure Mühen

Grundsätzlich:
a) Sie haben ein Vertragsverhältnis mit Ihrem AG, an den Sie sich zu halten haben und den Sie u.U. bei Unwilligkeit verklagen müßten
b) der AG wird sich dann an sienen Steuerberater wenden müssen (2.Vertragsverhältnis. jeder Steuerberater hat übrigens eine Versicherung…
Ciao
Rainer