Liebe/-r Experte/-in,
Mein Steuerberater hat Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk jahrelang in meiner Steuererklärung nicht abgesetzt. Der entstandene Schaden beträgt ca. 25.000 EUR. Kann ich ihn deswegen haftbar machen?
Seine Ausrede: er habe mich nach meinen Versicherungen gefragt, und ich habe ihm diese Vorsorgeaufwendungen nicht mitgeteilt.
Gilt dies als Entschuldigung?