Fehler des Steuerberaters

Hatte meine Steuererklärung für 4 Jahre beim Steuerberater im März gemacht. Er meinte das es circa 4-5 Wochen dauern würde. Als ich nach 8 Wochen immer noch nichts gehört habe, bin ich mal zu Ihm hin aber er meinte da es ein komplizierter Fall wäre bei mir ( Zeitsoldat, Reisekosten, Steuererklärung für 4 Jahre etc.) könnte es noch bisschen dauern. Im Juni immernoch nichts gehört dann meinte er ich solle mal beim Finanzamt nett nachfragen. Dies habe ich auch in der letzten JULI-Woche getan und der Bearbeiter meinte das meine Steuererklärung erst seit paar Tagen da ist! Anruf beim Steuerberater und die Antwort hieß dann: Ja die Akte lag auf der falschen Ablage und mehr kann er auch nicht machen.
Kann sowas sein? Was kann man da machen? Schließlich zahle ich dafür auch Geld.
Es geht auch nicht mal eben um 2000€ bei der Steuererklärung sondern über 10000€.

Was kann ich dagegen machen?

Bitte um Hilfe! :smile:

Tut mir leid, aber in dem Fall kann ich nicht wirklich weiterhelfen.

Es geht immerhin um eine Steuererklärung für 4 Jahre. So ein Fall bedarf bestimmt einer längeren Bearbeitungszeit als nur für ein oder max. 2 Jahre.
Wenn alle Einkommen zusammengerechnet werden, ist evtl. sogar mit einer Steuernachzahlung zu rechnen.
Dem Steuerberater würde ich unter Ankündigung für die Verschluderung einen Abzug von seinem Honorar machen. Bevor es da jedoch Ärger gibt, einen Anwalt befragen!!!

  1. In den AGB des Steuerberaters nachschauen, ob dort irgendwelche Klauseln sind, die auf eine verbindliche Dauer von der Abgabe bis zur Fetigstellung hinweisen.
  2. Der Steuerberater ist aber nicht verantwortlich dafür, dass die 3 Jahre davor noch nicht eingereicht waren. Das Geld hätte schon vor Jahren da sein können! -
  3. Alles was der Stuerberater gemacht hat genau anschauen und merken und dann bei nächsten Erklärung einfach selbst machen. Dazu ein Programm kaufen (Wiso, Taxman, Aldi o. ä.) - Dann spart man nochmal eine Menge Geld, was sich sonst der Stuerberater verdient.

hallo,

runterkühlen und entspannen.

sowas ist menschlich und passiert, auch wenn es blöd ist für dich.

aber solange dir kein finanzieller schaden etnsteht, der nachweislich dem steuerberater anzulasten ist, kannst du auch nichts machen außer weiter ärgern. oder runterkühlen.

saludos, borito

Ein Beratungsfehler des Steuerberaters liegt nicht vor; wohl aber eine übermäßige zeitliche Verzögerung, die auf Grund der insgesamt verzögerten Abgabe der Steuererklärungen zu einer möglicherweise unnötigen zusätzlichen Verzinsung geführt hat. Sollte das FA Verspätungszuschläge festgesetzt haben, waren die der Schilderung nach wahrscheinlich auch ohne Dazutun des StB berechtigt, da die Steuererklärungen offensichtlich auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Verschleppung durch den Steuerberater so oder so zu spät eingereicht wurden. Es kann sich hinsichtlich eines Schadens also nur um die bei der Veranlagung festgesetzten Zinsen nach § 233 a Abgabenordnung drehen, und dabei auch nur für den Zeitraum, der bezüglich der „Verschleppung“ als angemessen zu erachten ist. Dazu müsste man allerdings auch eine Beweislast für das Vorliegen eines überzogenen Zeitraums herstellen können, damit Anspruch auf Erstattung der zuviel gezahlten Zinsen geltend gemacht werden kann. Nach Aktenlage wird das schwierig, da vermutlich keine schriftlichen Abmachungen getroffen wurden. Ohne Rechtsanwalt hat das wenig Aussicht auf Erfolg. Mit Rechtsanwalt, fürchte ich, sind die Kosten höher als der Schaden.

Freundliche Grüße
Wolfgang Bröker