Man eine ganz hypothetische Frage:
Angenommen, das Finanzamt schreibt dem mit der Sache befassten Steuerberater einen Steuerbescheid, gespickt mit etlichen Fehlern.
Angenommen, der Steuerberater erstellt daraufhin einen Widerpruch, der etliche Begründungsarbeit macht.
Der Widerspruch wird rundum anerkannt.
Wer trägt die Zusatz-Kosten, die der Steuerberater für seine Arbeit dem Mandanten natürlich in Rechnung stellt? Oder ist es unüblich, Einsprüche extra zu berechnen?
Hebre
Hallo Hebre,
der Fall ist leider üblich. Der Steuerberater macht ruckzuck und vielleicht nicht so gewünscht wie vom Finanzamt. Die Arbeit (sprich Einspruch) wird im Regelfall gemäß der Steuerberatergebührenverordnung liquidiert. Zuerst trägt der Mandant die Kosten. Die Erfolgsaussichten beim Wiederholen vom Finanzamt sind gering.
Beste Grüße
Martin
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Hallo,
Oder ist es
unüblich, Einsprüche extra zu berechnen?
es ist absolut üblich und auch von der Steuerberatergebührenverordnung vorgeschrieben, einen Einspruch zu berechnen.
Zuerst trägt der
Mandant die Kosten. Die Erfolgsaussichten beim Wiederholen vom
Finanzamt sind gering.
Wenn die Fehler wirklich beim Finanzamt lagen dann handelt es sich um eine Amtspflichtverletzung womit das FA schadenersatzpflichtig wird.
Den Schaden muss man beim Finanzamt selbst geltend machen, dieses entscheidet daraufhin darüber.
Die Erfolgsaussichten sind in eindeutigen Fällen durchaus sehr gut.
Hier findest Du zahlreiche Urteile http://www.amtspflichtverletzung.de/inhaltchr.htm
Grüße
Chris
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Danke schön!
Naja,
was ist schon ein eindeutiger Fehler des FA? Die sagen doch in solchem Fall bestimmt, der Steuerberater habe es unzureichend erklärt/ belegt. Der wieder könnte das bestreiten… Hin und her.
Ärger ärger! Der Mandant als laienhaft unbeteiligter und unschuldiger Dritter zahlt dann wohl letztlich, anstatt einen nerbenaufreibenden Kleinkrieg mit ungewissen Ausgang zu führen.
Hebre