Fehler im Mietvertrag Kreuz an der falschen Stelle

Hallo zusammen,
folgendes problem stellt sich da, eine frührere Mieterrin möchte Zahlungen die sie geleistet hat nach 2,5 Jahren zurückfordern weil sie vorkurzen bemerkt hat das im Mietvertrag ein Kreuz an der falschen stelle sitz.
Es betrifft die Nebenkosten, habe beim MV das Kreuz Brutto miete beträgt xxxEuro angekreuzt, habe aber daneben Schriftlich die Betriebskosten in Summe aufgeführt und zusammen gerechnet mit dem Vermerk gesamtmiete(Warm miete) beträgt xxx Euro. Sie hat den MV unterschrieben und hat auch die 2,5 Jahre die Miete gezahlt. Muss ich Ihr das Geld zurückerstatten?

Hallo, guten Tag
Genau weiss ich das nicht. Normal besteht keine Forderung der Mieterin.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Ja…siehe http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html
MfG H.Fischer