_Hallo Experten,
Jungunternehmer Hannes (EÜR) will im 4. Nutzungsjahr eine (selbsthergestelltes) Anlagegut aus seinem Anlagevermögen entnehmen. Bei dieser Entnahme ist voraussichtlich ein Entnahmewert > Buchwert anzusetzen.
Bei der Vorbereitung der notwendigen Buchungen fällt ihm auf, daß bei der Aktivierung des WG und der Erstellung des Anlageverzeichnisses durch Noch-Unkenntnis der genauen Funktionsweise der benutzten Software einige buchhalterische Fehler unterlaufen sind )-:_ _- einige Buchungen (Material), die gar nicht zugehörig waren wurden dem Anlagenkonto zugebucht, und in das Anlagenverzeichnis übernommen. Das Anlagenkonto wurde später durch Umbuchungen korrigiert, Das Anlagenverzeichnis leider nicht.
- die nachträgliche Gutschrift eines Lieferanten wurde zwar dem Anlagenkonto zugebucht, aber nicht ins Anlagenverzeichnis übertragen
- eine weitere Zuschreibung des Anlagenkontos wurde nicht ins Anlagenverzeichnis übertragen_ Die Differenz bei Fertigstellung der Anlage im 1. Jahr beträgt rund -280 EUR (Anlagenkonto Vorab schon mal vielen Dank.
Jogyi