Fehler in Anlagenverzeichnis zur EÜR

_Hallo Experten,
Jungunternehmer Hannes (EÜR) will im 4. Nutzungsjahr eine (selbsthergestelltes) Anlagegut aus seinem Anlagevermögen entnehmen.  Bei dieser Entnahme ist voraussichtlich ein Entnahmewert > Buchwert anzusetzen.

Bei der Vorbereitung der notwendigen Buchungen fällt ihm auf, daß bei der Aktivierung des WG und der Erstellung des Anlageverzeichnisses durch Noch-Unkenntnis der genauen Funktionsweise der benutzten Software einige buchhalterische Fehler unterlaufen sind )-:_ _- einige Buchungen (Material), die gar nicht zugehörig waren wurden dem Anlagenkonto zugebucht, und in das Anlagenverzeichnis übernommen. Das Anlagenkonto wurde später durch Umbuchungen korrigiert, Das Anlagenverzeichnis leider nicht.

  • die nachträgliche Gutschrift eines Lieferanten wurde zwar dem Anlagenkonto zugebucht, aber nicht ins Anlagenverzeichnis übertragen
  • eine weitere Zuschreibung des Anlagenkontos wurde nicht ins Anlagenverzeichnis übertragen_ Die Differenz bei Fertigstellung der Anlage im 1. Jahr beträgt rund -280 EUR (Anlagenkonto Vorab schon mal vielen Dank.
    Jogyi 

Welche Vorgehensweise kann Hannes nun wählen, um die Sache
buchhalterisch und steuerrechtlich so sauber als möglich, aber
mit vertretbarem Aufwand zu korrigieren?

einfach im nächsten offenen jahr glattziehen, damit unterm strich der richtige ansatz der BA erfolgt. bei dem betrag kräht da kein hahn danach.

gruß inder

Lieber Inder,
ganz herzlichen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter.

Grüße, Jogyi