zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: in der Gehaltsabrechnung liegt ein Fehler zuungunsten des Arbeitnehmers vor. Genau geht es um die Abrechnung der Überstunden, hier wurden deutlich weniger berechnet, als angefallen sind. Der Arbeitgeber möchte den Fehler korrigieren, macht es sich aber leicht und will den fehlenden Betrag mit der kommenden Abrechnung ausgleichen. Enstehen dem Arbeitnehmer dann steuerliche Nachteile dadurch, dass ein größerer Betrag auf zwei Abrechnungen aufgeteilt wird?
Der Vormonat wird im Lohnprogramm korrigiert und es entsteht lediglich ein Saldo aus der Korrektur oder
Die Stunden werden im „nächsten Monat“ mehr abgerechnet
Zu 1 - So wäre es richtig!
Zu 2 - Unter gewissen Umständen kann das zum Nachteil des AN werden, wenn dieser eventuelle Verdienstgrenzen ALG, Rentner, etc. im Monat nicht überschreiten darf
vielen Dank für die Info. Verdienstgrenzen spielen im vorliegenden Fall keine Rolle, ich frage mich aber, ob durch die „Aufteilung“ auf zwei Abrechnungszeiträume mehr Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen können, weil ja unter Umständen unterschiedliche Steuersätze gelten?