Fehler in der Abrechnung - steuerliche Nachteile?

Hallo zusammen,

zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: in der Gehaltsabrechnung liegt ein Fehler zuungunsten des Arbeitnehmers vor. Genau geht es um die Abrechnung der Überstunden, hier wurden deutlich weniger berechnet, als angefallen sind. Der Arbeitgeber möchte den Fehler korrigieren, macht es sich aber leicht und will den fehlenden Betrag mit der kommenden Abrechnung ausgleichen. Enstehen dem Arbeitnehmer dann steuerliche Nachteile dadurch, dass ein größerer Betrag auf zwei Abrechnungen aufgeteilt wird?

Lieben Dank im Voraus für eure Antworten!

Inka

Hi Inka,

es gibt 2 Möglichkeiten diesen Irrtum zu beheben:

  1. Der Vormonat wird im Lohnprogramm korrigiert und es entsteht lediglich ein Saldo aus der Korrektur oder

  2. Die Stunden werden im „nächsten Monat“ mehr abgerechnet

Zu 1 - So wäre es richtig!

Zu 2 - Unter gewissen Umständen kann das zum Nachteil des AN werden, wenn dieser eventuelle Verdienstgrenzen ALG, Rentner, etc. im Monat nicht überschreiten darf

Ich hoffe ich konnte helfen.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Hallo,

vielen Dank für die Info. Verdienstgrenzen spielen im vorliegenden Fall keine Rolle, ich frage mich aber, ob durch die „Aufteilung“ auf zwei Abrechnungszeiträume mehr Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen können, weil ja unter Umständen unterschiedliche Steuersätze gelten?

Hi,

Sv und RV entstehen in der Regel keine Nachteile und meiner Ansicht nach entstehen steuerlich unterjährig ebenfalls keine Nachteile.

Der Arbeitgeber sollte nach der Gehaltsabrechnung Dezember einen internen Lohnsteuerausgleich fahren…

VG

Vielen Dank für Ihre Antwort!

FYI: Der Arbeitnehmer konnte inzwischen das Problem mit dem Arbeitgeber klären :wink: