Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: in der Gehaltsabrechnung liegt ein Fehler zuungunsten des Arbeitnehmers vor. Genau geht es um die Abrechnung der Überstunden, hier wurden deutlich weniger berechnet, als angefallen sind. Der Arbeitgeber möchte den Fehler korrigieren, macht es sich aber leicht und will den fehlenden Betrag mit der kommenden Abrechnung ausgleichen. Enstehen dem Arbeitnehmer dann steuerliche Nachteile dadurch, dass ein größerer Betrag auf zwei Abrechnungen aufgeteilt wird?
Lieben Dank im Voraus für eure Antworten!
Inka