Wenn Fehler in Lohnabrechnungen erst nach langer Zeit auffallen, hat man noch eine Chance dagegen vorzugehen? Gibt es eine Frist, wo solche Ansprüche verjähren?
vielen Dank im Voraus
Hallo,
Wenn Fehler in Lohnabrechnungen erst nach langer Zeit
auffallen, hat man noch eine Chance dagegen vorzugehen?
Kommt drauf an. Von wann bis wann war das mit dem Fehler?
Gibt es eine Frist, wo solche Ansprüche verjähren?
Entweder die Frist nach BGB (§§ 195 + 199) oder - wenn man Pech hat - gibts evtl. eine vertragliche (oder tarifvertragliche) Ausschlussfrist, die meist wesentlich kürzer als die gesetzliche ist.
MfG
Das war im Januar 2006, da hab ich sicher keine Chance mehr, oder?
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Hi!
Das war im Januar 2006, da hab ich sicher keine Chance mehr,
oder?
Liest Du die Antworten auch, die man Dir gibt?
Schau mal in die genannten §§ oder in den Arbeitsvertrag, dann beantwortet sich die Frage von selbst!
LG
Guido