Hallo,
ich habe eine Frage zur Verjährung von Geldforderungen (im Bereich Mietnebenkosten).
Wer kann mir helfen:
Barny hat bei Fred seit Jahren eine Wohnung gemietet.
Nun fällt ihm auf, daß sich schon seit Jahren in die jährlichen Nebenkosten ein Fehler eingeschlichen hat.
Wenn der Abrechnungs-Fehler zugunsten von Barny ist:
Barny weiss, daß Fred als Vermieter eine Frist hat, die am 31.12. im Folgejahr ausläuft. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung einfordern. Sprich die Abrechnung für 2014 muß bis zum 31.12.15 gestellt sein, Nachforderungen danach sind verjährt / verfallen.
Wenn der Rechenfehler aber zu Barnys Ungunsten ist - wie lange kann er dann von Fred das zuviel gezahlte Geld (Mietnebenkosten) zurückverlangen?
Danke + Gruß,
Michael