Fehler in NK-Abrechnung -> wie reagieren?

Hallo,

ein Mieter M hat eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Diese hat eine Anwaltskanzlei aufgestellt, die der Vermieter VM damit beauftragt hat. Nun ist es so, dass aus der Anlage der NK-Abrechnung hervorgeht, dass der M 118 Euro Guthaben hat. D.h. die Nebenkosten, die er zahlen muss, sind in Summe niedriger als die Vorauszahlungen, die er leisten muss. Leider hat die Anwaltskanzlei einige Vorzeichen in der Abrechnung komisch gesetzt, weshalb sie schwer zu lesen ist, aber das ist das, was der Mieter daraus liest. Die Anwaltskanzlei fordert in ihrem Anschreiben aber nun den Mieter auf, diese Summe nachzuzahlen. Wie soll der Mieter nun reagieren? Einen freundlichen Brief an die Anwaltskanzlei schreiben, dort erstmal telefonisch anfragen oder diese ganz außen vor lassen und damit erstmal beim Vermieter anfragen???

Danke und Gruss
Aron

Hallo,
ich würde es mir vom Vermieter erklären lassen, weil sich der Anwalt (wer kommt auf die Idee sowas einen Anwalt machen zu lassen, Hausverwaltungen dürften billiger arbeiten und schaffen es normalerweise Abrechnungen zu erstellen, die auch der Laie versteht) das sonst auch noch bezahlen läst. Wenn der nicht durchblickt, kann er das immer noch klären oder der Meinung des Mieters folgen.
Wenn dann immer noch alles unklar ist, wird man um einen gang zu einem Anwalt oder dem Mieterschutz nicht rumkommen.

Cu Rene

Hallo,

Frau A ist sich eben ein bißchen unsicher, ob der Vermieter überhaupt Lust hat, sich damit zu beschäftigen. Er hat ja schließlich den Anwalt beauftragt.
Frau A zweifelt auch gar nicht die Abrechnung an sich an, eben nur die Verrechnung der NK mit ihren Vorauszahlungen. Da scheint einfach ein falsches Vorzeichen vor zu sein, so dass Frau A ihrer Meinung nach eben den Betrag erstattet bekommt, anstatt ihn nachzahlen zu müssen.
Ist es denn so, dass der Anwalt Frau A etwas in Rechnung stellen kann dafür, wenn sie ihn daraufhin anspricht (per Tel.) oder freundlich anschreibt?

Gruss Aron

Meine Meinung ist folgende:

Frau A zweifelt auch gar nicht die Abrechnung an sich an, eben
nur die Verrechnung der NK mit ihren Vorauszahlungen. Da
scheint einfach ein falsches Vorzeichen vor zu sein, so dass
Frau A ihrer Meinung nach eben den Betrag erstattet bekommt,
anstatt ihn nachzahlen zu müssen.

Ein Mieter hat das Recht die NK-Abrechnung zu prüfen, dabei muss jemand (Vermieter, Verwalter, sonstiger Beauftrageter, hier víelleicht dieser RA) die einzelnen Posten erklären können, d.h. auch die Berechnungen (falls notwendig mit Papier, Bleistift und Taschenrechner, Schritt für Schritt).
Dabei sollten etwaige Rechenfehler aufgrund vertauschter Vorzeichen zu finden sein. Dann muss die Abrechnung korregiert werden, wieder prüfen und erst wenn alles paßt nachzahlen oder rückfordern.

Ist es denn so, dass der Anwalt Frau A etwas in Rechnung
stellen kann dafür, wenn sie ihn daraufhin anspricht (per
Tel.) oder freundlich anschreibt?

Ansprechpartner ist immer der Vermieter. Wenn der an den RA verweist handelt der RA im Auftrag des VM -> VM hat die RA-Rechnung zu zahlen.

Gruss Aron

Grüße