Fehler in Steuererklärung zu meinen Gunsten

Hallo liebe Experten,

ich habe mich nebenberuflich selbstständig gemacht und durfte jetzt nach mehrmaliger Aufforderung durch das Finanzamt das erste Mal eine entsprechende Steuererklärung abgeben. (Hoffentlich einigen die sich in Berlin endlich auf die viel diskutierte Steuervereinfachung!)

Da das alles so unverständlich und unübersichtlich ist (bin kein BWLer), habe ich in meiner Konfusion versehentlich zwei Einnahmen (eigene Rechnungen) in die Addition meiner Ausgaben gerechnet. Absichtlich wäre ich auf so einen Einfall gar nicht gekommen. Aber unterm Strich spare ich ein paar Huntert Euro an Steuern.

Kann mir das Finanzamt einen Strich daraus drehen, indem die mir Absicht und Betrug am Finanzamt unterstellen? Kostet das Bußgeld?

Das merken die doch sowieso nur, wenn sie bei mir eine Betriebsprüfung ansetzen. Aber dazu ist mein Geschäft eigentlich viel zu unbedeutend.

Könnt ihr mir sagen, wie da die amtsinternen Gepflogenheiten so aussehen und wie für mich der größte anzunehmende Unfall/Schaden aussehen würde.

Dank für Infos und Rat!

Servus,

so, wie ich das sehe, geht es hier nicht darum, dass man dir Betrug vorwerfen kann/wird, sondern das, was dir passieren kann, ist, dass die die Steuererklärung prüfen und denen auffällt, dass eigene Rechnugnen als Ausgaben verbucht sind. Dann bitten die um Berichtigung bzw. die berichtigen das und dadurch steigt ggf. dein Gewinn und dadurch der zu zahlende Betrag an Steuern.

SO kenne ich das jedenfalls aus dem Kleingewerbe…

LG,

Martin
PS: Ich kann dir nur zu einem Steuerberater raten, wenn du eh schon Steuern zahlst. Der kennt die Probleme, ist nicht so konfus und die Kosten sind absetzbar. :wink:

Hallo!

Ich hab nen Steuerberater, daher kann ich zu amtsinternen Gepflogenheiten nichts sagen. Ein Gespräch mit einem solchen (ist als Erstgespräch auch oft umsonst) wäre da am aufschlussreichsten.

IMHO glaubt einem das Finanzamt die abgegebene Erklärung zur Steuerschuld pauschal, es sei denn, man hat Formfehler oder allzu offensichtliche Fehler gemacht. Es wäre auch echt aufwändig und vom FA bei aktueller Besetzung nicht zu leisten, jeden Fall einzeln zu prüfen.
Das passiert erst bei einer Buchprüfung/ Betriebsprüfung. Diese sind deshalb so unangenehm, weil sie in ~97% der Fälle eine Nachzahlung nach sich ziehen, eben die ausstehenden Steuer, ggf. Bußgeld.

Mein Stb. sagt, dass sich da keine Regelmäßigkeiten erkennen lassen, es trifft junge Firmen ebenso wie alte, kleine ebenso wie große, welche mit Steuerberater und welche ohne ect.
Die Bedeutsamkeit des eigenen Gewerbes sollte nicht ausschlaggebend sein, da ist man oft zu arglos.
In der Regel wird über einen Zeitraum von drei Jahren geprüft, daher wird i.d.R. frühestens nach drei Jahren angeklopft. Gerne wohl anlässlich von Firmenverkauf, -umwidmung oder -abmeldung etc.

Viel Erfolg weiterhin.

Hallo, da dies das erste Mal bei deiner Steuererklärung ist , werden Sie Dir nicht absichtlichen Betrug unterstellen. Warte einfach mal ab, bis der Bescheid kommt! Wenns entsdeckt wird, hast halt Pech gehabt!
Gruss Hermann

Hallo liebe Experten,

ich habe mich nebenberuflich selbstständig gemacht und durfte
jetzt nach mehrmaliger Aufforderung durch das Finanzamt das
erste Mal eine entsprechende Steuererklärung abgeben.
(Hoffentlich einigen die sich in Berlin endlich auf die viel
diskutierte Steuervereinfachung!)

Da das alles so unverständlich und unübersichtlich ist (bin
kein BWLer), habe ich in meiner Konfusion versehentlich zwei
Einnahmen (eigene Rechnungen) in die Addition meiner Ausgaben
gerechnet. Absichtlich wäre ich auf so einen Einfall gar nicht
gekommen. Aber unterm Strich spare ich ein paar Huntert Euro
an Steuern.

Kann mir das Finanzamt einen Strich daraus drehen, indem die
mir Absicht und Betrug am Finanzamt unterstellen? Kostet das
Bußgeld?

Das merken die doch sowieso nur, wenn sie bei mir eine
Betriebsprüfung ansetzen. Aber dazu ist mein Geschäft
eigentlich viel zu unbedeutend.

Hallo,

also mit solchen versehentlichen Fehlern ist keineswegs zu spaßen. Am besten ist es, sich gleich beim zuständigen Finanzamt zu melden und den Fehler aufzuzeigen. So kann auf jeden Fall nichts Schlimmeres passieren. Idealerweise lässt man sich bei den Steuererklärungen vom versierten Steuerberater unterstützen. Diesen kann man unter anderem, sofern man noch keinen hat, auch unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php finden. Bezüglich der Betriebsprüfung: Das Ganze kann auch schon dann auffallen, wenn sich das Finanzamt die Unterlagen der Kunden und Lieferanten ansieht. Hier werden nicht selten Querprüfungen vorgenommen, die bei Verdacht auf fehlerhafte Angaben selbst bei vermeintlich unbedeutenden Unternehmen zur Betriebsprüfung führen können.

melden Sie dies.
Es geht um etwas ehrenhaftes und ehrliches.
Sie werden es sicherlich nicht bereuen (bevor Sie eine schlaflose Nacht verbringen mit der Frage: werden Sie mich mal entdecken?.
Ausser Sie kommen aus der Schweiz… Dann kann ich da nlix mehr retten…
Pasca

Hallo,

es kann sein, dass eine Betriebsprüfung kommt und dann wird es mit Betrug abgetan. Mein Devise heißt Ehrlichkeit wärt am längsten, dann gibt es auch keine Strafe wenn der Prüfer kommt.

Gruß Gerda77

Hallo bin auch kein Experte was das angeht bin mir aber ziehmlich sicher das früher oder später eine Betriebsprüfung kommen egal wie unbedeutend dein Geschäft ist. Schließlich will das Finanzamt wissen ob du auch wirklich genügend Steuern zahlst.Ich nehme an was dir passieren kann ist eine Steuernachzahlungsforderung.

Hallo,

das FA hat Deine Steuererklärung geprüft.
Solange weder Dir noch dem FA der Fehler auffällt, passiert gar nichts.
Falls das FA irgendwann feststellt, daß es da was übersehen hat, kann es den Steuerbescheid korrigieren.

Viele Grüße

Paola

Hallo Neyey,

ja natürlich bei einer Prüfung wird das auffallen und es kommt zu einer Nachzahlung.
WANN kommt die Prüfung. Frühentens innerhalb von 5 Jahren , aber vielleicht gar nicht.

Wenn Dein UMSATZ wächst muss eh ein STEUERBERATER ran und der merkt es. So ist das eine Runde für Anfänger.
Ohne Steuerberater kann soetwas sicher mal passieren.

Gruss und ein beseres Händchen beim Buchen :smile:

Wolfgang

Also wenn du einen Fehler gemacht hast, ist das nicht schlimm, kann ja mal passieren. Da du den Fehler aber nun im Nachhinein festgestellt hast, solltest du das schon melden. Alles andere wäre Betrug.