Fehler vom Amt

Liebe/-r Experte/-in,mein neues Finanzamt hat mich aufgeklärt, daß mein altes Finanzamt die AfA für meine Eigentumswohnung 12 Jahre lang falsch, nämlich nur hälftig anerkannt hat. Ich selbst hatte immer so geltend gemacht, wie jetzt das neue FinAmt und gegen die alten Bescheide Einspruch eingelegt, ohne jedoch die Ursache der abweichenden Berechnung zu erkennen (die Software rechnet ja „verdeckt“). Auch auf meine schriftlichen Anfragen hinsichtlich V&V antwortete das alte FinAmt nicht.Zur Rede gestellt, will man sich jetzt mit Rechtsirrtum, Ermittlungsfehler, Verjährung herausreden. Zu allem Überfluss rudert das neue FinAmt jetzt auch noch hinter seine eigenen Berechnungen zurück und will dafür die AfA über meinen Tod hinaus verlängern. Was tun?
Gegen 2 Ämter klagen? Es muß allerdings ein Gebäudegutachten geben, denn einer meiner Miteigentümer hat zur gleichen Zeit eine baugleiche Wohnung (von einer gemeinnützigen Gesellschaft)gekauft und ist von Beruf: Gebäudegutachter.Es gibt ca 200 baugleiche Wohnungen mit gleichem Bodenanteil, davon sind ca 20 vermietet. An welche Stelle ist das Ding anzupacken? Für eien Rat bedankt sich schon jetzt: bagatelle

Sehr geehrte/-er bagatelle,

die ist ja ein sehr komplexer Sachverhalt. Dies ist bei mir in der Praxis auch noch nicht vorgekommen.
Richtig war erst einmal, dass Sie gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt haben und diese somit offen gehalten wurden.
Meine einzige Empfehlung ist diesem Fall ist folgender :
Da die deutsche Abgabenordnung so komplex und vielseitig ist und eigentlich einige §§ dafür in Frage kommen, suchen Sie sich vor Ort einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, nehmen Sie sämtlich Unterlagen ( Steuerbescheide, Kaufvertrag ETW Schriftwechsel mit Finanzamt ect. ) mit, denn nur so kann überprüft werden welche § für Sie in Frage kommt. Dies kann man nicht einfach per Mail klären. Eine bessere Empfehlung kann ich Ihnen hierzu leider nicht geben.
Mit freundliche Grüßen

KM