Ich habe von meinem verstorbenen Großvater Geld geerbt. Für die Sache haben meine Schwester und ich uns einen Anwalt genommen, weil wir mit dem Zweig der Familie nicht sonderlich grün sind.
Wir treten die Erbfolge für unseren verstorbenen (aber eigentlich enterbten) Vater an. Es gibt auch noch eine Tante.
Der Anwalt erklärte, das 1/2 des Geldes an meine noch lebende Oma geht und die andere Hälfte an die Kinder (also Tante und mein Vater). Wir würden den den Pflichtteil meines Vaters bekommen. Er berechnete das meiner Schwester und mir jeweils 1/32 zustehen und ich bin der Meinung 1/16 wäre richtig! Wer liegt nun falsch? Im Internet steht, daß der Pflichtteil die Hälfte vom normalen Erteil wäre und das wäre 1/8 - geteilt durch meine Schwester únd mich = 1/16 für jeden…oder? Wenn er sich verrechnet hat, wie verfährt man denn dann weiter?
Hallo Nicole,
wenn ich Deine Schilderung richtig verstanden habe und es keine weiteren Erben gibt, dann hättest Du mit je 1/16 für Dich und Deinen Bruder recht. Ich würde hierauf den Anwalt einfach noch einmal ansprechen. Bruchrechnung ist nicht jedermanns Sache und da kann man sich gerade bei etwas komplizierteren Erbgängen auch schon mal verhauen. Wichtig ist nur, dass der Anwalt dann auch den richtigen Anteil fordert und bei einem Fehler noch keine Erklärung darüber abgegeben wordenist, dass durch eine bestimmte Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind. Für Euch wäre aber auch dies nicht so schlimm, da dies dann ein Regressfall wäre. Und wozu gibt es schließlich die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung.
Gruß vom Wiz
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Hallo Nicole,
vielleicht liegt der Fehler darin, daß die Großmutter nicht nur die Hälfte bekommen soll. Fast alle Ehepaare setzen jedoch den Partner als Alleinerben ein, so daß der Rest der Angehörigen je nur das Pflichtteile erhält. Warum sollte das bei Deiner Familie anders sein?
In diesem Fall erbten Deine Tante, Deine Schwester und Du zusammen nur 1/4. Bei weiterem Rechnen kommt Ihr dann auf 1/32 der Summe.
Mir scheint dieser Ansatz wahrscheinlicher, als daß Dein Anwalt nicht Bruchrechnen kann.
Schöne Grüße
Sabine