Fehler wird von Fachwerkstatt nicht erkannt

Hallo
Wir haben einen Nissan Pathfinder der zur Zeit nicht läuft. Er stockt. Er ist in der Nissanwerkstatt. Es wurden verschiedene Sachen ausprobiert. Lamdasonden wurden gewchselt Zündkerzen gewechselt Kat überprüft. Alles hilft nicht. Nun ist die Rechnung schon bei 800 euro und der Wagen ist noch immer nicht heile. Wie lange können sie rumdoctern und was davon muss ich bezahlen? Ich meine ich gehe ja auch nicht zum Arzt mit Bauchschmerzen und die Ärzte untersuchen den kopf und die Füsse bis sie irgendwann ne Diagnose stellen. was ist wenn es noch und noch teurer wird?

Guten Abend!

Leider nicht mein Fachgebiet (siehe meine Skills).

Herzlicher Gruß von Klaus

Hallo Nicolemajou,

leider bin ich im Augenblick nicht in der Lage, eine Antwort zu geben.

mit freundlichen Grüßen

Walter Schäppi

Wenn die Werkstatt Sie fragt: „Dürfen wir die Zündkerzen, Lamdasonde … wechseln“ haben Sie einen Auftrag gegeben. Wenn nicht, existiert kein Werkvertrag.
VG

Hallo,

wenn du deinen Wagen wegen eines Defekts zur Werkstatt bringst, müssen die erst eine Diagnose stellen, aufgrund welcher dann ein Kostenvoranschlag erstellt wird. Dann kannst du dich entscheiden, ob du die Reparatur dort oder woanders durchführen lassen willst. Aufgrund des KVs kann dann eine Rechnung gestellt werden.

Sollte der Fehler nicht behoben werden, so ist die Reparatur nicht vollständig erbracht worden. Du kannst dann vom Vertrag zurücktreten und wärst nicht zur Zahlung einer Rechnung verpflichtet.

Ein immer weiteres Suchen nach einer Ursache und zeitgleicher Berechnung halte ich für unseriös. Auf gar keinen Fall würde ich weitere Rechnungen begleichen. Setze denen eine Nachfrist, bis zu der die Reparatur fertiggestellt sein muss. Wenn dies nicht erfolgt, so steht dir ein Werkstattwechsel zu. Evtl. Mehrkosten können sodann der Nissanwerkstatt belastet werden.

Da es sich aber auch um einen höheren Betrag handelt, frage aber vielleicht lieber auch einmal bei der Verbraucherzentrale nach. Die kennen sich gut aus!

Viel Erfolg und alles Gute,

TT

Hallo und guten Tag Nicolemanjou,

ich fürchte, dass ich Dir nicht so richtig weiterhelfen kann.
Man könnte einen unabhängigen Gutachter einschalten, der kostet aber evtl. Geld.
Vielleicht hilft die Schlichtungsstelle (kostenlos) bei der zuständigen Kfz.-Innung weiter.
Ich wünsche Dir, dass der Wagen bald wieder richtig läuft.

Viele Grüsse und alles Gute Wilfried

Hallo,

ich gehe davon aus, dass keine Gewährleistung mehr besteht.

Grundsätzlich gilt also, was vertraglich zwischen Dir und der Werkstatt vereinbart wird, ist zu erfüllen. Anders gesagt, für Leistungen der Werkstatt muss Du bezahlen (Du erhältst ja auch bspw. neue Zündkerzen).

Jetzt wird’s knifflig, denn vermutlich wurde nämlich nicht genau besprochen, wie das ablaufen soll. In der Regel ist der Auftrag „bringen sie meinen Wagen wieder zum Laufen“ - das sollte aber präzisiert werden.

Besser ist es den Auftrag zu geben, dass der Fehler analysiert wird und dann ein Kostenvoranschlag für bspw. neue Teile erstellt wird. Hier wären dann zunächst nur die Kosten für die Analyse zu bezahlen. Es kann natürlich passieren, dass die Werkstatt keinen Fehler findet. Man könnte auch vereinbaren, dass die Überprüfung nur dann gezahlt wird, wenn der Fehler auch gefunden wird (wird die Werkstatt aber kaum mitmachen).

Grundsätzlich kann man auch vereinbaren, dass für neue Teile nur dann bezahlt wird, wenn sie erforderlich dafür sind, den Wagen wieder instand zu setzen. Sind es bspw. also nicht die Zündkerzen, dann muss die Werkstatt sie vereinbarungsgemäß wieder ausbauen. Bezüglich der Arbeitszeit meine ich, dass diese jedoch zu bezahlen ist (sofern man das nicht, s.o., anders regelt).

Setze der Werkstatt die Pistole auf die Brust und vereinbare schriftlich was Du erwartest.

Notfalls wechsel die Werkstatt, geh mal zu freien Werkstätten und lass den Wagen durchchecken. Bei ATU machen sie den Check für glaube ich 20-30 Euro und wenn Du den Wagen dort reparieren lässt, dann gibt es den Check umsonst.

Gruß
who_knows

Hallo, kompliziert aber och empfehle mit der Kfz-Handwerkerinnung in Verbindung treten und die Rechnung prüfen lassen.

Der erteilte Auftrag lautet: „Bringt den Wagen wieder zum ordnungsgemäßen Laufen“.
Im Gegensatz zu „Macht mir die 20-Tausender-Inspektion“ ist das kein „Dienst-“ sondern ein „Werkvertrag“, d.h. dieser ist erst erfüllt - und damit entgeldpflichtig - wenn die Karre wieder ohne Auftreten der auftragsauslösenden Mängel dauerhaft läuft.

Zum Erreichen dieses Ziels darf man fachmännisches Vorgehen verlangen.
Sollten Komplikationen auftreten, ist zu klären, ob diese durch unsachgemäßes Herangehen an die Probleme oder durch besondere fallspezifische Schwierigkeiten verursacht sind.

Zur Beantwortung dieser Frage läßt sich allerdings lang und trefflich - auch über mehrere Instanzen - trefflich streiten.
Indes lohnt sowas für keine der Parteien !

Deshalb: Konsens herbeiführen über das Ziel („die bemängelten Fehler sind abzustellen“) und ein Vertagen der Gesamtbezahlung (bis jetzt entrichtete Zahlungen werden bis zur Endabrechnung als Vorauszahlungen betrachtet und diese erfolgt - in summarischer Rückschau unter dann ggf. auch nachprüfbarer Auflistung aller Einzelaktivitäten) bis zu dessen Erreichen.

Fazit: Das Gesräch und die Lösung im Einvernehmen suchen und ansonsten akribisch Daten und Belege für die ggf. dennoch notwenige Auseinandersetzung sammeln.

Hallo,
genau so ein Problem hatte ich auch einmal. Ich habe der Werkstatt klar und deutlich gesagt, daß ich nicht gewillt bin, die Arbeiten, die umsonst waren, zu bezahlen. Sollte der Fehler nicht zu finden sein, muß ich eine andere Werkstatt aufsuchen. Wenn doch, zahle ich die entsprechende Reparatur natürlich, nicht aber mehr. Geben Sie mir bis morgen Bescheid, ich würde das Auto sonst abholen. Das hat geklappt. Der Fehler wurde gefunden und behoben, ich habe nur das bezahlt. Anders ist es gar nicht denkbar. Welche Fachwerkstatt will wegen eigener Unfähigkeit verklagt werden?
Toi, toi, toi!

Hallo

Ich würde sagen mal Werkstatt wechseln, oder die Autodoktoren von VOX fragen.
Im ähnlich gelagerten Fall, erst vor kurzem gesendet, war es doch der KAT !

Gruß Uwe