Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ist es ein Formfehler, wenn z.Bsp. in einer Klageschrift im Begründungsteil folgende Formulierung enthalten ist.:
„Der/die Beklagte ist Miteigentümer an dem in der Gemarkung…“
Als Beweis wird der Grundbuchauszug anggegeben, aber nicht beigelegt.
In Wirklichkeit ist der/die Beklagte jedoch Alleineigentümer!!!
Welche rechtliche Würdigung hätte dies im Bezug auf die Richtigkeit der Klageschrift?
Gruss
Steffen