Fehlerbehaftete Klageschrift

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ist es ein Formfehler, wenn z.Bsp. in einer Klageschrift im Begründungsteil folgende Formulierung enthalten ist.:

„Der/die Beklagte ist Miteigentümer an dem in der Gemarkung…“

Als Beweis wird der Grundbuchauszug anggegeben, aber nicht beigelegt.
In Wirklichkeit ist der/die Beklagte jedoch Alleineigentümer!!!

Welche rechtliche Würdigung hätte dies im Bezug auf die Richtigkeit der Klageschrift?

Gruss
Steffen

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ist es ein Formfehler, wenn z.Bsp. in einer Klageschrift im
Begründungsteil folgende Formulierung enthalten ist.:

Nein, das ist ein inhaltlicher Fehler, kein Formfehler. Und belanglos obendrein.