… Im September 2008 und 2010 verglich ein Versicherungsmakler für mich und meinen Mann mehrere Krankenversicherungen und füllte für uns die Aufnahmeanträge auf. Bei meinen Mann wurde alles korrekt angegeben, bei mir gab der Makler 2010 einen falschen Beihilfesatz an, wodurch ich bei der Krankenversicherung zu 30 statt zu 50 Prozent versichert wurde. Mir fiel etwa ein dreiviertel Jahr später auf, dass ich nicht alles bei Rezepten und Rechnungen von der Krankenkasse erstattet bekam. Auf telefonische Nachfrage bei der Versicherung hieß es, es sei alles in Ordnung. Als wieder ein halbes Jahr später ein größerer Betrag nicht erstattet wurde, hakte ich erneut nach und diesmal meinte ein Mitarbeiter der Krankenversicherung, es sei eine fehlerhafte Angabe bezüglich der Behilfe vorhanden. Ich müsste eine Bestätigung der Beihilfe schicken, dann würde alles einfach nachgerechnet und ich müsste die fehlende Differenz der letzten 1,5 Jahre zahlen. Ich tat wie geheißen.
Jetzt schickte mir die Versicherung aber ein Schreiben, ich müsse einen neuen Antrag stellen und da sie meine alten Rezepte des letzten Jahres überprüft hätten, würden sie mir aufgrund eines veränderten Gesundheitszustandes 80,- mehr berechnen Spreizfuß und Augenkrankheit. Da ich mittlerweile Schwanger bin, fordern sie auch 200,- Selbstbeteiligung. Ich soll den Antrag sofort unterschreiben, weil ich sonst nicht krankenversichert sei. Und man riet mir, rechtliche Schritte gegen den Makler einzuleiten wg. Falschberatung. Der würde dann die Zusatzkosten schon übernehmen.
Wer kann mir helfen? Soll ich unterschreiben? Wieso funktioniert das nicht, dass ich einfach nachzahle, wenn ich doch seit vier Jahren bei dieser Versicherung bin? Und habe ich, wenn ich einen Anwalt nehme überhaupt Chancen? Wir haben leider keinen Rechtsschutz, sonst würde ich das sofort in Anspruch nehmen.
Hallo
erstens würde ich mich nicht drängen lassen, zweitens würde ich einen Versicherungsberater einschalten, dem kompletten Sachverhalt zusammen tragen inkl. des Antrags von damals( damit genau geprüft werden kann was damals Fakt war)und wenn ein Anwalt zu teuer ist hilft auch sich an den Ombudsmann zu wenden.
Mfg
E.R.-M.
:bei mir
gab der Makler 2010 einen falschen Beihilfesatz an, wodurch
ich bei der Krankenversicherung zu 30 statt zu 50 Prozent
versichert wurde.
Das ist dann ein Fehler des Maklers, für die er (seine Vermögensschadenhaftpflicht) einzustehen hat.
Jetzt schickte mir die Versicherung aber ein Schreiben, ich
müsse einen neuen Antrag stellen und da sie meine alten
Rezepte des letzten Jahres überprüft hätten, würden sie mir
aufgrund eines veränderten Gesundheitszustandes 80,- mehr
berechnen Spreizfuß und Augenkrankheit.
Das ist insoweit rechtens, da hier eine Aufstockung des Versicherungsschutzes erfolgt und der Beihilfesatz unverändert ist (sonst gäbe es Ausnahmeregelungen).
Der Versicherer ist berechtigt einen Risikozuschlag zu erheben, aber nur auf die 20%, die schon vorhandenen 30% Restkostenversicherung darf eigentlich davon nicht betroffen sein.
Da ich mittlerweile
Schwanger bin, fordern sie auch 200,- Selbstbeteiligung.
Da gibt es keinen kausalen Zusammenhang…
Ich
soll den Antrag sofort unterschreiben, weil ich sonst nicht
krankenversichert sei.
Völliger Käse was die Versicherung da von sich gibt. Der alte Vertrag indem die 30% abgesichert sind ist ja noch bestehend und kann nicht einfach aufgekündigt werden.
Es verbleibt aktuell aber trotzdem noch das Risiko der nicht versicherten 20%.
Und man riet mir, rechtliche Schritte
gegen den Makler einzuleiten wg. Falschberatung. Der würde
dann die Zusatzkosten schon übernehmen.
Das wurde von mir ja ebenfalls angeraten.
Wer kann mir helfen? Soll ich unterschreiben? Wieso
funktioniert das nicht, dass ich einfach nachzahle, wenn ich
doch seit vier Jahren bei dieser Versicherung bin?
Weil das ein Freibrif für alle wäre sich so lange günstig zu versichern bis man eines Tages krank wird und dann vollen Versicherungsschutz einfordert.
Und habe
ich, wenn ich einen Anwalt nehme überhaupt Chancen?
Ich bin kein Jurist, denke aber schon, dass hier Aussicht auf Erfolg gegen den Makler besteht.
Mein Tipp: Der damalige Versicherungsmakler scheint ja nicht so „das Gelbe vom Ei“ zu sein. Alleine wenn er euch innerhalb von 3 Jahren bei 2 Unternehmen unterbringt lässt das schon gewisse Rückschlüsse zu.
Nehmt euch mal einen Termin bei einem Anwalt und einem GUTEN Versicherungsmakler mit Erfahrung und guter Qualifikation und dann stimmt das weitere Vorgehen mit diesen ab.
Viele Grüße vom Versicherungsexperten Krankenversicherung aus Saarbrücken
Claude Burgard (Versicherungsmakler)
Gepr. Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de
Guten Tag,
bitte wenden Sie sich an den Ombudsmann Ihrer privaten Krankenversicherung oder schalten einen Versicherungsberater ein-dieser kann auch durch ein Verfahren führen, allerdings gegen Bezahlung.
Eine Rechtschutz-Versicherung würde hier die Kosten übernehmen.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Sehr geehrter Herr Burgard,
danke für die schnelle Antwort. Eine Sache habe ih anscheinend undeutlich geschrieben:
2008 kam der Makler das erste Mal zu uns. Mein Mann und ich waren damals noch nicht verheiratet und standen kurz vor Beginn des Referendariats. Ich kam zu der Krankenversicherung x und wurde 50 beihilfe und 50 krankenversichert.
2010 erfolgte eine Vertragsänderung, weil wir die Ausbildung beendet hatten und in einen anderen Tarif kamen. Nun wurde der falsche Beihilfesatz angegeben. Ich vermute, dies geschah, weil wir mittlerweile geheiratet hatten. Aber ich sagte dem Makler auch ganz klar und deutlich, dass ich weiterhin Vollzeit arbeiten würde und momentan keine Schwangerschaft besteht (Was auch gestimmt hat. Diese kam jetzt erst dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Susu
Da habe ich als Immobilienmaklerin leider keine Ahnung von. Sorry
Hallo SUSU,
vorab eine Frage: Beihilfe nach Bund oder Land, wenn Land - welches?
MfG -Leo
In Punkto PKV würde ich empfehlen, dass Sie sich Angebote verschiedener Versicherungen erstellen lassen. Über den folgenden Link können Sie kostenlos und unverbindlich ALLE PKVs in Deutschland vergleichen und die perfekt, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung auswählen, ohne für unnötige Leistungen bezahlen zu müssen. Nicht vergessen: Eine Telefonnummer angeben!
* http://58591.tarifcheck24.com/private-krankenversich…
In Bezug auf die Falschberatung des Maklers sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Krankenversicherungen wenden und um eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung bitten. Diese dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten und der Anwalt wird Ihnen sagen, wie Ihre Chancen stehen.
* http://www.anwalt24.de/suche
Alternativ besteht noch die Möglichkeit, dass Sie sich an das Büro der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden. Die kennen sich besonders gut mit derartigen Fällen aus und können Sie ebenfalls beraten.
* http://www.verbraucherzentrale.de
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Hallo,
Beihilfe nach Land (Bayern).
MfG Susu
Hallo,
Beihilfe nach Land (Bayern).
MfG Susu
Hallo Susu,
jetzt kenne ich mich bald gar nicht mehr aus. Schwangerschaft war und ist kein Grund für einen Zuschlag da es keine Krankheit ist.
Wenn mich mein Gedächtnis noch nicht ganz verlassen hat, haben Sie als Ehefrau 70 % Beihilfeanspruch, das kommende Kindlein 80 %, bei 2 Kindern hat Ihr Ehegatte dann auch 70% beihilfeanspruch. Somit erübrigen sich sämtliche Zuschläge und auch die 200 Euro Selbstbeteiligung, was schon eine Unverschämtheit alleine ist.
Ich bin zwar schon ein paar Jahre aus dem geschäft raus und Rentner und Sie mögen mir alle verzeihen wenn ich hier etwas falsches ablasse.
Ich weiss auch nicht wieviel beihilfe Ihnen vom Land für die PKV bestätigt wurde, bitte das mal überprüfen, da brennen auch nicht alle Lampen.
Hier ein Link für Beihilfe Land-Bayern:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/…
Mich würde das ergebnis dann interessieren.
Der beitrag ist nicht öffentlich freigegeben, Sie können mir aber jederzeit mailen.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem 5-Seen Land (Starnberger See Ammersee usw)
bei München
J.Leopold (Leo)
Hier nochmal der Link für die Beihilfe!
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/…
Hallo,
Beihilfe nach Land (Bayern).
MfG Susu
Hallo, susu1974,
das ist in der Tat ein ziemliches Problem. Wie kam es eigentlich zu der falschen Leistung? Ein normal fähiger Berater in Sachen PKV weiß genau, daß es 70 % Beihilfe nur bei 2 und mehr Kindern gibt, außer in Hessen und Bremen, da gelten andere Regelungen. Ihr Makler wußte das entweder nicht, oder hat den Antrag falsch ausgefüllt. Der Versicherer selbst hatte auch nochmal die Chance, den Irrtum zu bemerken, weil oft im Antrag nach beihilfeberechtigten Kindern gefragt wird. Wenn es da auch nicht auffiel, sieht es schlecht aus. Nach so langer Zeit kann man nicht mehr einfach rückwirkend den Schutz ändern, das ist aus meiner Sicht leider berechtigt, vom Versicherer her gesehen. Es wurde ja nicht laufend der korrekte Beitrag gezahlt, somit kann der Versicherer auch nicht rückwirkend das Risiko tragen.
Ob man Ihnen aus Warte des Versicherers nicht ein Stückweit auch die „Mitschuld“ für den falschen Schutz geben kann, ungeachtet des Fehlers des Maklers. Zumindest, bis Sie sich das 1.Mal beim Versicherer gemeldet haben. Von da an müßte der Versicherer eigentlich auch von sich aus einlenken. Eine spannende Frage ist daher, ob die gesundheitlichen Nachteile auch zu dieser Zeit schon bestanden haben? Die Schwangerschaft ja wohl noch nicht. Wenn nein, würde ich versuchen, dies gegenüber dem Versicherer als „Hebel“ zu verwenden. Ob Sie die falsche Reaktion auf Ihre Reklamation freilich belegen können, ist dann auch eine wichtige Frage. Wenn dann keiner verantwortlich sein will.
Eine bestehende Schwangerschaft würd bei normaler Risikoprüfung so aussehen, daß zumindest für die Wahlleistungen im Krankenhaus ein Leistungsausschluß gilt; bei etlichen Versicherern ist die Annahme dann sogar gar nicht möglich. Vielleicht wäre doeser Weg auch denkbar, statt der Selbstbeteiligung. Vielleicht ist Ihnen die SB aber auch lieber.-
Von einer „Strafgebühr“ hat der Versicherer nichts gesagt? Das wäre ja schon mal etwas.
Selbstverständlich sind Sie auch ohne diese Änderung versichert, nur eben unzureichend. Und Sie haben damit die Pflicht zur Krankenversicherung nicht erfüllt, für die fehlenden 20 %. Sie müßten im Grunde für den fehlenden Teil sogar „Strafgebühren“ zahlen, was z.B. für den Zeitraum ab 1.1.2009 und Beginn der Änderung zum 1.8. 11 Monatbeiträge und 1/6 für die Differenz wären.
Vom Grundsatz her könnte man den Makler schon dafür haftbar machen; inwieweit Ihr eigenes Nicht-Überprüfen des Antrags Sie benachteiligt, kann ich nicht einschätzen. Und ob der makler das Geld hat, Ihnen den Schaden zu begleichen (auch den ggf. dauerhaften Risikozuschlag, kann ih ebenfalls nicht beurteilen. Rechtsberatung kann ich Ihnen nicht geben, dazu bin ich nicht befugt. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, im Internet einen Rechtsanwalt zu befragen, was günstiger ist; jedoch müssen Sie sehr darauf achten, alle relevanten Daten zu geben, z.B. auch, ob bei Ihrer ersten Reklamation die erschwerenden Diagnosen schon existierten, wie der Makler Sie beraten hat wegen des Prozentsatzes der Versicherung bzw. der Beihilfe, ob Sie demzufolge eine Chance hatten, den Antrag als inkorrekt zu erkennen, etc.-
Ich hoffe, ich kann Ihnen damit doch etwas weiterhelfen.
M.Rischer
www.pkv-netz.com
Um hier eine exakte Aussage tätigen zu können, müsste ich mehr wissen, als die Schilderung hergibt, deswegen kann ich die Fragen nicht abschließend beantworten. Ich empf. aber
1.) Mal ein Gespräche mit dem betr. Makler zu führen und
2.) wenn das nix bringt, einen Juristen zu befragen bzw. zu beauftragen, weil es dann nur noch um jur. Probleme geht und nicht versicherungstechnische.
Guten Tag unbekannt!
das Thema ist zu komplex, als dass ich ier eine Antwort finde, die Ihnen direkt weiterhilft. Wenden Sie sich an die BaFin (web-suche).
mfg
sturm
Hallo Herr Rischer,
wie es zu der falschen Angabe kam, weiß ich nicht. Ich hatte dem Makler alles korrekt angegeben. Beim ersten Mal (Aug. 2008) hatte er auch alles richtig gemacht. IM August 2010 mussten wir dann eben erneut seine Hilfe in Anspruch nehmen, weil unsere Ausbildung (Referendariat) beendet war und wir in das Beamtenverhältnis übernommen worden sind. Der Makler fragte, ob sich in diesen zwei Jahren geändert hätte und ich gab an, dass ich Anfang des Jahres 2010 geheiratet hätten und sich mein Name geändert hätte. Daraufhin meinte er, dass ich dann einen günstigeren Tarif bei der Versicherung bekommen würde, weil das für Ehefrauen von Beamten so sei. Ich habe ihn hingewiesen, dass ich aber weder schwanger sei (Kinder hatten wir auch noch keine), noch aufhören würde zu arbeiten, sondern Vollzeit weiter beschäftigt wäre. Er meinte das sei egal.
Als ich das erste Mal Rechnungen einreichte (etwa im November/Dezember 2011) fiel mir auf, dass ich nicht alles erstattet bekam. Ich rief daraufhin bei meiner KV an, um nach den Grund zu fragen. Der Mitarbeiter meinte, ich würde nicht mehr erstattet bekommen laut meinen Vertrag, ohne dass er nähere Erklärungen abgab. Also dachte ich mir nichts weiter. Stutzig wurde ich dann eben rund ein Jahr später (Anfang 2012), bei einer größeren Rechnung. Ich rief wieder bei der KV an und diesmal überprüfte ein Mitarbeiter dies genauer. Und da fiel uns beiden der Fehler auf. Ich sollte die Bestätigung meiner Behilfe zuschicken, dann könnte man das beheben und müsste halt rückwirkend alles nachrechnen. Das Ganze hat sich dann 2,3 Monate hingezogen, bis ich wieder etwas gehört hatte. Mittlerweile war ich schwanger. Ein Vertreter der KV fragte mich, ob ich einverstanden sei, wenn wir einfach einen Schnitt machen würden und dann ab Juni/Juli einfach mit der Neuberechnung beginnen würden. Ich meinte, dass für mich das natürlich gut wäre, da ich bestimmt mehr nachzahlen müsste als ich an Rechnungen herausbekommen würde.
Dann bekam ich Gesundheitsfragen zugeschickt, wobei ich dann die Schwangerschaft angab. Wieder hörte ich einige Woche nichts. Und plötzlich kam ein Schreiben, ich müsse 200,- Selbsteiligung wg. der Schwangerschaft und 80,- med. Zuschlag akzeptieren.
Der Zuschlag wurde eben m. Fußanomalie und Augenerkrankung begründet. Bei dem Fuß handelt es sich um einen Spreizfuß, der im Sommer 2011 diagonstiziert worden ist. Die Augenerkrankung ist mir nicht bekannt, da muss ich bei meiner Ärztin nachfragen, was sie eingetragen hat. Ich trage eine Brille, aber dies schon seit dem 12.Lebensjahr und dies wusste die KV schon seit 2008.
Hallo, susu1974,
danke, jetzt sehe ich die Zusammenhänge etwas besser. Aber neue Aspekte für entsprechenden Rat sehe ich jetzt nicht wirklich. Was ich noch sagen kann, ist, daß man für Spreizfuß oder Ähnliches nur kleine Zuschläge erhält. Ich nahm daher an, der Zuschlag für Augen sei der Schwerpunkt. Daher ist die Frage, ob es eine zusätzliche Augenerkrankung gibt, die nach der damaligen Antragstellung aufgekommen ist. Da würde ich an Ihrer Stelle mit dem Augenarzt sprechen. Dann entschärft sich das vielleicht.
Wenn Sie keine Möglichkeit sehen, beim Versicherer aufgrund Ihrer früheren Nachfragen etwas geregelt zu bekommen, habe ich sonst auch keine Idee. Und ob der Schaden groß genug ist, daß es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, müssen Sie wissen. Die Aussichten stünden wohl nicht schlecht, aber der Makler muß auch das Geld haben bzw. verdienen. Nicht alle Vermittler stehen gut genug da.
Grüße
Michael Rischer
Einen Rechtsratschlag werde ich hier geben. Entschuldige. Einen Anwalt aufzusuchen der sich mit Krankenversicherungen auskennt wäre aber sicherlich ratsam. Warum die Versicherung diesen versehentlich entstandenen Fehler nicht einfach korrigieren kann kann ich auch nicht verstehen.
Gruß
Dennis
Sorry kann ich nicht helfen
Ist eine Rechtsfrage
Hallo!
Gegen den Makler würde ich zwar auch vorgehen, aber wichtiger ist jetzt Ihre Versicherung. Ich denke nicht, dass sie nicht krankenversichert sind, sondern nur zum falschen Beihilfesatz. Die 80 Euro sind sicher hoch, aber Sie müssen entscheiden, ob Sie die nicht lieber zahlen wollen. 200 Euro Selbstbeteiligung ist bei Beihilfeversicherungen ungewöhnlich, oder gilt der Betrag nur für diese Schwangerschaft? Ich denke aber, die Versicherung kann wg. Augen und Spreizfuß nicht für die Schwangerschaft eine SB verlangen, weil das nichts miteinander zu tun hat!
Sie sollten sich evtl. Hilfe bei einem sog. „Versicherungsberater“, der gegen Honorar berät, holen (Adressen unter www.bvvb.de). Diese Berufsgruppe genießt allgemein einen guten Ruf. Ich finde, wenn die Versicherung sie erst zur Nachzahlung des Beitrages auffordert und später einen Beitragszuschlag fordert, ist das sehr fragwürdig.
Alles Gute für Sie und Ihr Kind!
Mit freundlichen Grüßen
H.C. Sanders
Hallo Susu,
ich bin auch kein Anwalt
aber im Regelfall kommt es bei der Änderung der Beihilfe
zu keiner Gesundheitsprüfung. Ich würde mich mit dem angeblichen Makler zusammen setzen, dieser sollte sich und sein Maklerpool für Sie einsetzen.
Der Versicherung würde ich schriftlich mitteilen dass der Beihilfesatz 50% beträgt und Sie in eine umstellung in einen 50 % igen Beihilfetarif ersuchen auf die Nachzahlung
würde ich vordergründig nicht bestehen.
Eine erneute Risikoprüfung und ein Zuschlag sowie eine Selbstbeteiligung würde (ich) ablehnen. Paralell dazu würde ich den Ombudsmann einschalten.
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Gruß