Fehlerhafte Anrechnung bezahlter NK-Vorauszahlungen

Liebe Community,

der erste NK- Abrechnugszeitraum nach Einzug in eine Wohnung war 01.04.-31.12.2014. Die Abrechnung erfolgte im März des Folgejahres - also fristgerecht. Angerechnet wurden allerdings nicht nur 9 NK-Vorauszahlungen, sondern alle 12 bis zum Abrechnungszeitpunkt gezahlten Vorauszahlungen. Im Juli 2015 erfolgt der Auszug. Die abschließende NK-Abrechnung 01.01.-31.07.2015 weist daher nur noch eine Anrechnung von 4 NK- Vorauszahlungen aus, da die Monate 01-03 ja bereits in der vorherigen Abrechnung angerechnet wurden. Der Mieter weigert sich nun, die NK-Nachzahlung in voller Höhe zu leisten, da er im Abrechnungszeitraum doch 7 Vorauszahlungen geleistet hätte, die er anzurechnen sieht. Dass in der Abrechnung vorher jedoch diese 3 Monate mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt waren, legt er dem Vermieter als verjährtem, nicht mehr zu korrigierenden Fehler zu Last.

Im Netz finde ich zwar jede Menge Infos, dass unbezahlte Vorauszahlungen nicht angerechnet werden dürfen, aber leider nichts zu obiger Thematik. Weiß jemand Rat?

Herzlichen Dank schon jetzt!
S

Hallo!

Wir haben doch jetzt 2016, also kann man als Vermieter Abrechnungen aus 2014 nicht mehr ändern.
Man hat dem Mieter versehentlich statt 9 nun 12 Vorauszahlungen als Guthaben angerechnet. Entsprechend weniger musste er nachzahlen.

Das mag man bedauern, ist aber so.

und in der 2. Abrechnung aus 2015 muss man dem Mieter die Vorauszahlung „nochmals“ als Guthaben anrechnen. Also volle 7 Vorauszahlungen ansetzen.

es gilt doch eine ungleiche Verjährung. Für den Vermieter ist 1 Jahr nach Ende des Abrechnungsjahres Schluss. Das wäre für 2014 am 31.12. 2015 gewesen.
Später kann er Fehler nicht mehr korrigieren.

Der Mieter hingegen kann bis 3 Jahre zurück noch auf Änderung bestehen.

MfG
duck313

Danke für die Ausführung, Duck.
Heißt also, der Vermieter hat Pech gehabt, weil er einen dummen Fehler gemacht und nicht rechtzeitig korrigiert hat?!

Ja, so sehe ich es.
Man kann natürlich dem Mieter schreiben, ob er nicht einsieht, das da ein Fehler passiert sei.
Er hat doch im Vorjahr zu wenig gezahlt weil man fälschlich mehr Vorauszahlungen angenommen hatte als tatsächlich gezahlt wurden.

das möchte man bei der Abrechnung 2015 korrigieren.

Vielleicht sollte man es ihm nochmals für 2014 und 2015 exakt vorrechnen damit er es sieht wie sich der Fehler auswirkt.

Aber man ist schon auf Zustimmung und Einsicht vom Mieter angewiesen.
Meines Erachtens nach kann man es rein rechtlich nicht fordern.
Und die bisherige Reaktion des Mieters deutet darauf hin, der Mieter kennt die Rechtslage.
Also kann man ihm nur mit „Gerechtigkeit“ und „Treu und Glauben“ kommen und auf Einsicht und Zustimmung hoffen.

MfG
duck313