Liebe Community,
der erste NK- Abrechnugszeitraum nach Einzug in eine Wohnung war 01.04.-31.12.2014. Die Abrechnung erfolgte im März des Folgejahres - also fristgerecht. Angerechnet wurden allerdings nicht nur 9 NK-Vorauszahlungen, sondern alle 12 bis zum Abrechnungszeitpunkt gezahlten Vorauszahlungen. Im Juli 2015 erfolgt der Auszug. Die abschließende NK-Abrechnung 01.01.-31.07.2015 weist daher nur noch eine Anrechnung von 4 NK- Vorauszahlungen aus, da die Monate 01-03 ja bereits in der vorherigen Abrechnung angerechnet wurden. Der Mieter weigert sich nun, die NK-Nachzahlung in voller Höhe zu leisten, da er im Abrechnungszeitraum doch 7 Vorauszahlungen geleistet hätte, die er anzurechnen sieht. Dass in der Abrechnung vorher jedoch diese 3 Monate mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt waren, legt er dem Vermieter als verjährtem, nicht mehr zu korrigierenden Fehler zu Last.
Im Netz finde ich zwar jede Menge Infos, dass unbezahlte Vorauszahlungen nicht angerechnet werden dürfen, aber leider nichts zu obiger Thematik. Weiß jemand Rat?
Herzlichen Dank schon jetzt!
S