Hallo Experten,
im Medizinbrett gibt es einen längeren Thread über fehlerhafte Blutuntersuchungen, in dessen Verlauf es so scheint, als wenn ein Arzt bei einem Privatpatienten Leistungen abgerechnet hätte, die nicht bzw. fehlerhaft erbracht wurden.
Meine Frage nun: Die Rechnung wurde bereits bezahlt und die PKV hat erstattet. An wen wendet man sich nun als Patient? An die privatärztliche Verrechnungsstelle? An die PKV? An den Arzt?
Gruß
Stefan
Wer ist der Vertragspartner?
Hallo Stefan,
Verträge können nur aufgrund gesetzlicher Mängel oder Anfechtung einer der Vertragsparteien aufgelöst oder abgeändert werden.
Daher geht es hierbei doch zunächst um die Frage, wer der Vertragspartner des Arztes ist. Dieses dürfte eindeutig der Patient sein. Somit muss auch der Patient die Mängel anmelden und auch seinen Unwillen darüber äußern. Vgl. § 143 BGB
Die Wirkung der Anfechtung ergäbe sich dann folgerichtig aus den § 142 und § 139 BGB.
Der Anfechtungsgrund hingegen liegt meines Erachtens nach § 119 BGB vor. Die Frist ergibt sich somit aus § 121 und beträgt unverzüglich ab Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes. Unverzüglich heißt für gewöhnlich innerhalb von 14 Tagen.
Daher würde ich empfehlen, dem Arzt ein Schreiben zu überreichen, welches er mit Erhalt und Datum durch den Arzt quittiert wird, in dem der Missstand aufgezeigt wird und um eine Erklärung und unverzügliche Rückgabe des zuvielgezahlten Geldes gebeten wird.
Erst danach kann man weitere Schritte, wie Klage vor Gericht oder Beschwerde bei der Ärztekammer machen, denn die gesetzlichen Fristen laufen sonst einem davon.
Nachdem der Arzt dann das Geld zurücküberwiesen hat, muss dieses der Krankenversicherung bekanntgegeben werden, damit man keine Obliegenheitsverletzung begeht.
In diesem sinne…
Marco