'Fehlerhafte' Ausführung auf Bau. Was nun?

Hallo zusammen,
Ich komme grad etwas entäuscht von „unserer“ Baustelle zurück. (es handelt sich um eine Wohnung, die eine Wohnbaugesellschaft baut - wir haben gekauft - und deren Baufortschritt von einem Bauleiter organusiert wird. In einigen Gewerken hatten wir Sonderwünsche und hatten diese mit Bauleiter und Handwerkern besprochen/schriftlich beauftragt).

Im speziellen sollte im Wohnbereich (Küche, Wohnraum und Essraum) eine Wand in Beton belassen werden (bzw. von uns lasiert werden). Jetzt stellten wir fest, dass die Maler jetzt bereits die Fugen der Wand verspachtelt haben und einige Unebenheiten, die wir belassen wollen, ebenso.
Was nun tun?
Ich sehe nicht mehr die Möglichkeit, nun die rohe Wand zu lasieren, ohne dass man die weissen Verfugungen sieht, ausserdem den die (für uns schönen) Unebenheiten der Wand verschwunden.

Wie würdet ihr da verfahren? Den Maler „bitten“ die Wand wieder in den Zustand zu versetzen oder Rabatt auf Tapezieren verlangen (Wieviel? Meine Freundin wäre darüber nicht wirklich unglücklich im Gegensatz zu mir - für mich wäre das ein ziemliches Hightlight gewesen).

Danke für eure Tipps (ich will jetzt keinen Mordsärger verursachen - sehe nur, dass meine Vorstellungen jetzt eventuell unwiderruflich nicht zu realisieren sind)!!

Grüsse,
o

Wie würdet ihr da verfahren? Den Maler „bitten“ die Wand
wieder in den Zustand zu versetzen oder Rabatt auf Tapezieren
verlangen (Wieviel? Meine Freundin wäre darüber nicht wirklich
unglücklich im Gegensatz zu mir - für mich wäre das ein
ziemliches Hightlight gewesen).

Danke für eure Tipps (ich will jetzt keinen Mordsärger
verursachen - sehe nur, dass meine Vorstellungen jetzt
eventuell unwiderruflich nicht zu realisieren sind)!!

Hi o, (gabs da nicht ne geschichte von der „O“ :wink: )

also auf dem bau wird im allg. nicht gebittet, weil das nützt wenig, bzw. kostet extra,
wenn du deinem auftragnehmer (Wobau?) den Auftrag gegeben hast dies und das so zu machen und er diesen auch angenommen hat (!!!), dann ist er auch verpflichtet das so zu machen,

also denjenigen, den du beauftragt hast und der das auch so machen wollte, höflich bestimmend und nachweisbar auffordern zur Mängelbeseitung während der Bauzeit (je nach vertragstyp VOB/ BGB MIX etc.) diesen Mangel zu beseitigen, so das nicht zu deiner zufriedenheit geht, kannst du die abnahme verweigern und/ oder schadenersatz/ Minderung verlangen,

so wie ich aber baustellen kenne, war das aber bestimmt nur ein kommunikationsproblem zw. deinem auftragnehmer und des subunternehmers, was dich aber wenig interessieren zu hat, geh einfach hin und mach ihm unmissverständlich klar, das du mit der derzeitigen ausführung nicht einverstanden bist und du das geändert haben willst (vorsicht: wenn auftrag nicht nachweissicher erteilt bzw. angenommen kommen evtl. kosten auf dich zu)

bauen ist ein bisserl stressig deshalb sollte …

na ja ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen

uwe

Hallo,
tja, so wie Du das da am Bau regeln willst, so geht das leider nicht.
Die erste Antwort auf Deinen Artikel finde ich schon ganz gut.
Ergänzend kann ich nur folgendes raten:

  1. Beweise sichern.(Für Dein eigenes Handeln, Absprachen etc.)
  2. Wenns teuer zu werden scheint, Fachmann hinzuziehen.Kostet zwar auch Geld, spart aber letztendlich doch.
  3. Nicht soviel mündlich regeln, sondern schriftlich.Auch jetzt noch. (Absprachen schriftlich wiederholen, Einschreiben/Rückschein etc.) und FRISTEN setzen.
    So ist vielleicht- wenn überhaupt!!- noch etwas zu retten.

Gruss
G.

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Danke…

okay, okay - ich verschärfe meinen Umgangston:wink:
Schon klar - aber bisher hatt ich ein gutes Verhältnis zu dem Bauleiter: Er duldet unsere teilweise sehr späten Entscheidungen zu einzelnen Gewerken - dafür kommen wir ihm auch z.T. entgegen.

Aber dieses ist jetzt zuviel:
Jetzt behaupten die Handwerker, sie hätten das nicht gemacht!!! (tatsächlich dachte der Bauleiter bis heute morgen, wir hätten das gemacht… Welch eine Ehre für mich, in dieser Qualität…).
Ich denke, dass da leider der Bauleiter (die WoBauGes) jetzt den schwarzen Peter hat(??); die sollten die Bauarbeiten ja überwachen.
Es soll jetzt versucht werden, die Sache rückgängig zu machen (zuerst testweise) - ich bezweifle dass das möglich ist. Da werde ich jetzt definitiv meinen Umgangston verschärfen.

Danke nochmal,
o (deren Geschichte ich nicht kenne…:wink: aber nach diesem Bauvorhaben schreiben koennte…)


okay, okay - ich verschärfe meinen Umgangston:wink:
Schon klar - aber bisher hatt ich ein gutes Verhältnis zu dem
Bauleiter: Er duldet unsere teilweise sehr späten
Entscheidungen zu einzelnen Gewerken - dafür kommen wir ihm
auch z.T. entgegen.

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Es soll jetzt versucht werden, die Sache rückgängig zu machen
(zuerst testweise) - ich bezweifle dass das möglich ist. Da
werde ich jetzt definitiv meinen Umgangston verschärfen.

hi nochmal,

du sollst ja nicht rüpelhaft über die baustelle rennen und jeden anschrein :wink:, wenn du mit dem bauleiter gut auskommst um so besser, da kriegt man viel umsonst oder billiger, aber nix desto trotz, solltest du dir wichtige entscheidungen/ angaben etc. gegenzeichnen lassen, kann ja auch bei ner flasche bier auf nem schmierblock sein, hauptsache nachweisbar !!!

wenn das ganze nicht zu deiner/ eurer zufriedenheit geht, kannst du immer noch minderung o.ä. geltend machen, wenn der auftrag tatsächlich nachweissicher existiert,

tja und das du den putz so gut dran gemacht hast ist wohl wieder der nachweissache geschuldet (ich vermute) da die handwerker einen nachweisbaren auftrag hatten das nicht zu machen, es bisher keinem aufgefallen ist das es außer dir, der die ganze zeit auf der baustelle war hätte machen können und da das ganze abmachen etc. ja geld kostet war es halt erstmal niemand außer dir, weil einen schuldigen muss man ja finden

tja so „is es“ aufm bau, und dazu noch in diesen zeiten …

uwe