Fehlerhafte Daten bei Arzt bzw. Krankenasse gespeichert

Hallo zusammen,

zu folgedem theoretischem Sachverhalt hätte ich gerne eine qualifizierte Auskunft/Meinung:

Eine Person erleidet in 1994 und nochmals in 1995 einen epileptischen Anfall. Es folgten nach dem zweiten Anfall einige Untersuchungen, alle ohne Befund. Weiterhin wird ein Jahr lang alle 3 Monate ein EEG gefertigt, aud diese bleiben ohne Befund. Danach hat sich das Thema für die Ärzte und auch für den Patienten erledigt. Medikamentös wurde der Patient zu keiner Zeit behandelt, auch sonstige Gespäche, Untersuchungen oder sonstige Leistungen erfolgten durch keinen Arzt.

Nun möchte die Person in 2006 eine Berufsunfähigkeitsverischerung abschließen und sucht vorher wegen der Gesundheitsangaben seinen Arzt auf und frag nochmals expilizt nach den beiden epileptischen Anfällen. Der Arzt sagt daraufhin, dass man von zwei Anfällen nich automatisch auf Epilepsie schließen kann und selbst wenn, wäre die Sache als geheilt erledigt, da der Patient nie Medikamente eingekommen hat und der letzte Anfall schon über 10 Jahre zurückliegt.

Die entsprechende Frage im Bogen der Berufsunfähigkeitsversicherung verneint die Person daraufhin.

Heute, also in 2014 möchte die Person eine Zusatzversicherung für Behandlungen im Krankenhaus abschließen. Hierzu werden die Diagonsen von 2011 bis 2013 vom Arzt benötigt. Diese händigt der Arzt auch bereitwillig aus.

Bei diesen Diagnose tauchen aber immer wieder, neben den Dingen, wegen derer der Artz tatsächlich aufgesucht wurde, Diagnosen und Krankenkassenabrechnungen (als „Dauerdiagnose“) zum Krankheitsbild Epilepsie auf. Offenbar wird diese Person also beim Artzt als chronisch krank geführt, was aber in keiner Weise den Tatsachen entspricht.

Da diese Leistungen auch mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, ist davon auszugehen, dass auch dort entsprechende (falsche) Daten vorliegen.

Die Person möchte nun die Korrektur der Diagnose und die Löschung/Sperrung der Daten sowohl beim Arzt als auch bei der Krankenkasse erreichen, um nicht irgendwelche Probleme mit der Versicherung (also die Berufsunfähigkeit und die noch abzuschließende Zusatzversicherung) zu bekommen.

Wie kann diese Person erreichen, dass die falschen Diagnosen und die dazu gespeicherten Daten gelöscht oder auch gesperrt werden? Lässt sich ein solcher Vorgang überhaupt „auf eigene Faust“ bewerkstelligen oder ist es ratsam einen Anwalt zu beauftragen? Oder ist vielleicht die Krankenkasse eine geeignete Anlaufstelle für dieses Probelm?

Und ganz Grundsätzlich, wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank für Eure Hilfe

powerblue

Hallo,
also Diagnosedaten werden meines Wissens nach nur bei Arbeitsunfähigkeitszeiten
oder Krankenhausbehandlungen oder Reha-Massnahmen gespeichert, Allerdings werden auch die Diagnosen in Verbindung mit Medikamentverordnungen gespeichert, dies alles aber nur im Rahmen der Aufbewahrungsfristen (bei solchen Daten in der Regel für 10 Jahre). Die Krankenkasse wird mit Sicherheit nicht solche Daten auf Wunsch des Versicherten löschen, Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas nur auf dem Rechtsweg zu erreichen ist, und auch dann nur über die behandelnden Ärzte.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

Danke für deine Antwort.

Die Krankenkasse oder Kassenärtzliche Vereinigung ist verpflichtet falsche Daten zu sperren/löschen. Soweit ich das recherchiert habe, reicht für die Sperrung schon, dass der Versicherte sie als falsch ausweise. Allerdings scheinden beide stellen nicht besonders hilfsbereit zu sein, was Daten von Patienten und auch was deren Korrektur betifft.

Was den Arzt betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass der nicht unbedingt so hilfsbereit sein dürfte. So wie der Fall liegt, kann man den Eindruck gewinnen, dass hier jemand absichtlich als chronisch krank geführt wird, um höhere Kostenerstattungen von der Krankenkasse zu bekommen.

Im beschriebenen Fall würde es wohl darauf hinauslaufen, dass der Patient einen Anwalt hinzuziehen müsste. Was für ein Anwalt wäre da sinnvoll? Fachanwalt für Sozialrecht? Oder an wen könnte sich der Patient da am besten wenden?

Grüße

powerblue

Hallo,
ja, Sozialrecht wäre von Vorteil. Wegen der Löschung - sehen wir es mal von der praktischen Seite, dazu ein Beispiel - die Kasse erhält ein Schreiben des Versicherten, der dort mitteilt, dass die Diagnose, die seinerzeit dazu führte, dass er Krankengeld erhielt, wäre falsch und müsse bei der Kasse gelöscht werden - das allein soll genügen um die Kasse zu verpflichten dies auch zu tun, und dies, obwohl entsprechende ärztliche
Unterlagen vorliegen, die genau diese Diagnose bestätigen ?. Ich bin jetzt kein ausgewiesener Rechtsexperte, mein „gesunder Menschenverstand“ sagt mir aber, dass es so einfach nicht funktionieren kann - aber, wie gesagt, ein Fall für einen Rechtsanwalt.
Gruss
Czauderna