Fehlerhafte Gehaltsabrechnung

Hallo liebe Community,

auch zur Weihnachtszeit bleiben die Fragen nicht aus und ich hoffe du kannst mir bei folgendem Problem weiterhelfen:

Ein Bekannter von mir fing im Mai eine neue Arbeitsstelle an. Mit der ersten Gehaltsabrechnung bekam er mehr Geld als erwartet. Dieses wurde auch sofort reklamiert.

Auch die folgenden sieben Abrechnungen waren höher als erwaretet.

Trotz mehrmaliger Reklamation beim Arbeitgeber erfolgte augenscheinlich keine Klärung. Der Bekannte dachte am Ende, er würde mehr Brutto bekommen.

Jetzt, im Dezember, stellte sich heraus, dass die falsche Lohnsteuerklasse bei Ihm hinterlegt war. Eigentlich ist er in der LSt Klasse 1 - abgerechnet wurde jedoch die für ihn günstigere Klasse 3.

Jetzt will der Arbeitgeber natürlich die zuviel ausgezahlten Beträge zurückhaben.

Frage, gibt es eine rechtliche Regelung anhand der man jetzt die Rückzahlung nicht leisten muss?

Immerhin lag dem Arbeitgeber ja die Lohnsteuerkarte mit der korrekten Klasse 1 vor und es wurde mehrmals auf Fehler in der Abrechnung hingewiesen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Leggy

Hallo Leggy,

da der Arbeitgeber die Lohnsteuer der Arbeitnehmer nur (quasi in Vertretung für das Finanzamt selbst) einbehält und weiterleitet, haben Sie keine Möglichkeit die Korrektur zu verhindern. Selbst wenn es der AG nicht machen würde, wären Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und der Fehler würde vom Finanzamt berichtigt werden, dh. Sie hätten hier die Nachzahlung zu erwarten

VG Corinna

Wenn er mehrmals auf den Fehler hingewiesen hat, ist es eindeutig ein Fehler des AG. Demzufolge ist die Überzahlung mit Kenntnis des AG erfolgt. Lese doch mal die § 812 und 814 BGB, dort steht einiges dazu. Man kann sich auch auf die sogenannte Entreicherung berufen, bzw. geltend machen. Man hat das Geld ausgegeben, weil man zu Recht, nach den vielen Reklamationen, davon ausging, es steht mir zu.
Ich würde auch mal einen Anwalt befragen.
LG

der Arbeitgeber hat ja gar nicht zu viel bezahlt. Er hat ja die
Lohnsteuer nach Steuerklasse III berechnet und entsprechend auch weniger
als wenn Steuerklasse I berechnet hat an das Finanzamt überwiesen.Er hat
dadurch keinerlei Verlust erlitten.Es geht ja nur um die Lohnsteuer und
dies sind ja keine Lohnnebenkosten, sondern die Lohnsteuer musst Du ganz
alleine bezahlen, bzw. wird sie Dir bei der Lohnabrechnung vom
Bruttolohn abgezogen. Die Lohnsteuer die er Dir zuwenig abgezogen hat,
musst Du bei der Einkommersteuererklärung an das Finanzamt bezahlen. Auf
jeden Fall auf keinen Fall irgend etwas an den Arbeitgeber erstatten.
Das wäre falsch

Am 15.12.2012 19:03, schrieb wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply]:
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> wer-weiss-was
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> *wer-weiss-was: Fehlerhafte Gehaltsabrechnung*
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> Hallo derdonpetro,
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> Leggy hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit dem Titel „Fehlerhafte
> Gehaltsabrechnung“ gestellt und dich als Experten ausgewählt.
> Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit
> dem Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.