Ich habe vom 01.04.2008 bis 31.03.2010 in einer etwa 100qm großen Wohnung gewohnt und soeben eine Nachzahlung für die Heizkostenabrechnung 2010 erhalten. Für nur drei Monate (01.01.2010 bis 31.03.2010) soll ich 700€ nachzahlen, was mir unglaublich viel vorkommet.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir so viel verbraucht haben sollen. Komisch ist auch, dass unsere Nachmieter, die anschließend neun Monate (01.04.2010 bis 31.12.2010) in der Wohnung gewohnt haben, eine Nachzahlung von nur 120€ leisten mussten.
Leider kenne ich mich mit der Thematik zu schlecht aus, um beurteilen zu können, ob an der Rechnung etwas falsch ist. Aber vielleicht kann mir hier auf dem Forum jemand weiter helfen?
Hier ein paar Infos: Die Summe setzt sich aus Betriebskosten (400€) und Heiz- und Warmwasserkosten (800€) zusammen, also insgesamt 1,200€. Da wir eine Vorauszahlung von 500€ geleistet haben, schulden wir der Hausverwaltung jetzt noch 700€.
Meine Fragen:
Zunächst kommt mir komisch vor, dass der Abrechnungszeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010 (365 Tage) 1000 Promille-Anteilen entspricht, während der Zeitraum, um den es geht, 01.01.2010 bis 31.03.2010 (90 Tage) 450 Promille-Anteilen entspricht. Ist das wirklich rechtens?
Fraglich ist, ob es sich dabei um „Altlasten“ handelt. Andererseits wären diese ja schon auf der Heizkostenabrechnung für 2009 aufgetaucht, oder? Leider stehen in dem Übergabeprotokoll nur Ablesewerte für Wasser und Strom, nicht aber für die Heizung.
Falls jemand Ahnung von solchen Mietrechts-Geschichten hat oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wäre ich über jeden Tipp dankbar!
zu 1.
Der Abrechnungszeitraum ist immer das Kalenderjahr, also der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. Zahlen musst du davon aber nur den Nutzungszeitraum vom 01.01. bis zum 31.03. Das ist also korrekt.
Die Heizkostenabrechnung ist allerdings in der Regel etwas komplexer, als du es dargestellt hast. Normalerweise wird ein Teil zwischen 30 % und 50 % berechnet nach dem Verhältnis der Wohnflächen. Das sind die sogenannten Grundkosten. Die müssten auch in deiner Abrechnung stehen.
Die anderen 50 % bis 70 % werden nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Bei dir hätten bei der Wohnungsabnahme die Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen. Aus der Differenz zwischen dem Ablesewert des Vorjahres und dem Ablesewert zum Abnahmetermin ergibt sich dann der Verbrauch.
Auf die Gradtagszahlen (Näheres kannst du unter diesem Stichwort googeln) muss man nur zurückgreifen, wenn es sich um die guten alten Röhrchen handelt, da die bei so kurzer Nutzungsdauer kein korrektes Ergebnis liefern. Die 450 sind korrekt, da die ersten drei Monate des Jahres bekanntlich die kältesten sind.
zu 2.
800 € von Januar bis März sind 1.777 € für das ganze Jahr (800 : 450 x 1.000). Bei 100 qm ergibt das pro qm und Monat für Heizung und Warmwasser 1,48 €. Das ist nicht wenig (Der Durchschnitt in Deutschland liegt bei ca. 1,10 €), aber auch nicht so viel, dass es offensichtlich falsch ist.
Hallo,
Grundlage jeder Heizkostenabrechnung sind die Ablesebelege, die man beim Vermieter einsehen kann. Bei Auszug während einer Abrechnungsperiode ist ein Abnahmeprotokoll mit allen Zählerständen ganz wichtig, zur späteren Kontrolle.
Die Kosten können nicht mit dem Nachmieter verglichen werden. Sie nutzen die Wohnung in heizintensiven Monaten. Die Teilung der Grundkosten erfolgt dann laut Heizkostenverordnung über Gradtagszahlen.
Gradtagzahlen werden immer dann in der Heizbedarfsrechnung und Heizkostenabrechnung verwendet, wenn keine Messwerte vorliegen oder der abzurechnende Zeitraum vom gemessenen abweicht. Dabei kommen allerdings nicht die absoluten Werte zur Anwendung, sondern Tausendstel (Promille) bezogen auf ein Jahr. Laut VDI 2067 bzw. DIN 4713 sind das im Durchschnitt:
im Monat ‰ pro Tag ‰ pro Monat
Januar 5,484 170
Februar 5,357 150
März 4,194 130
April 2,667 80
Mai 1,290 40
Juni 0,444 40/3
Juli 0,430 40/3
August 0,430 40/3
September 1,000 30
Oktober 2,581 80
November 4,000 120
Dezember 5,161 160
An Hand der Tabelle ist erkennbar, dass die Aufteilung auf die einzelnen Monate unterschiedlich sind.
Somit decken die Vorauszahlungen für Heizung meist nicht bei drei Wintermonaten die Kosten, hingegen beim Nachmieter verteilen sich die Kosten besser.
Gern sind wir bereit Ihre Abrechnung fachlich zu prüfen.
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt
die Aufteilung nach Gradtagstabelle ist richtig, die Wintermonate sind teurer als die Sommermonate. Wenn man nur im Winter in der Wohnung gewohnt hat, kann die Nachzahlung sein, da man hohen Verbrauch hat, aber relativ geringe Vorauszahlung, hingegen im Sommer der Verbrauch sehr gering ist, dafür die Vorauszahlung dann relativ dazu sehr hoch