Fehlerhafte Kassenbuchführung & $ 4 Abs.3

Hi Community,

folgende Überlegung:

Ein Einzelhändler ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs.3 EStG.
Das von ihm geführte Kassenbuch ist jedoch, auch bei großzügiger Auslegung, voll in die Hose gegangen.
Zwar zeichnet er anhand der Ursprungsaufzeichnungen ( Durchschrifen der Bons ) alle Betriebseinnahmen darin auf und trägt auch sämtliche Barausgaben und Geldtransits hierin aus.
Aus dem Barbestand getätigte Privatentnahmen hingegen trägt er überhaupt nicht ein. Der rechnerische „Bestand“ wächst und wächst, Kassenbestände werden nicht ermittelt.

Meine Einschätzung zum theoretischen Fall:
Der Mdt. ist nach HGB nicht buchführungspflichtig. Auch nach AO besteht keine Buchführungspflicht.
Seine BE sind m.E. jedoch trotz Fehler in der Kassenbuchführung korrekt aufgezeichnet, bei der Erstellung der Gewinn-/Verlustrechnung sind die BE in korrekter Höhe der aufgeführt und der Besteuerung unterworfen worden.

Eine Registrierkasse existiert nicht ( auch nirgends vorgschrieben, kann m.E. auch nicht mehr Beweiskraft zugestanden werden als eine manuelle Addition der einzelnen Verkaufsquittungen ).
Alle Unterlagen sind vollständig vorhanden.
Rohgewinnaufschläge variieren über mehrere Jahre nur geringfügig.

Würde es sich um einen Buchführungspflichtigen handeln, wäre die komplett versiebte Kassenbuchführung Anlass für eine Hinzuschätzung, soweit ist alles klar.

Wie verhält es sich beim 4/3-Rechner?

Die durchgeforsteten Rechtsprechungen enthalten zwar ähnliche Fälle zu Hauf, jedoch gehen die meisten von 4/1 oder 5 aus.

In wenigen entschiedenen 4/3-Fällen wird eine Hinzuschätzung als zulässig angesehen, weil die Herrschaften im Gegensatz zum vorliegenden Fall nicht mal mehr über die Urspungsaufzeichnungen verfügen, z.B. Schichtzettel weggeworfen, keine Registrierkassenbons mehr da usw.

Eine durchgeführte Stichprobe im o.g. Fall hätte ergeben, dass 100% der verprobten Verkaufsbelege korrekt in die GuV und in die Besteuerung eingeflossen sind.

Besten Dank.

Grüße

Björn72

Hi !

Auf den ersten Blick schon ein merkwürdig vorgetragener Fall. Auf den zweiten Blick genau das, was bei uns tagtäglich in der Buchhaltung passiert. Hab dann einfach mal in einem Kommentar (Lippross) geblättert und zu den Vorschriften über die EÜR folgenden Satz gefunden:
„Einlagen und Entnahmen von Geld sind lediglich für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG).“

Und nach § 4 Abs. 3 hat er doch auch alles richtig gemacht.

Als „Gewinn ist der Überschuss…“. Da steht nichts davon, dass ein „ordnungsgemäßes Kassenbuch“ geführt werden muss. Wir haben in solchen Fällen in der Buchhaltung das „Kasse“-Konto auch einfach in „Geldbewegungen“ umbenannt. Dem Gesetz ist damit genüge getan.

Ich seh in der Nichtaufzeichnung der privaten Vorgänge keinen Verstoß. Und im Zweifel gegen die möglichen BMF-Schreiben sagte mir mein Prof. immer: „Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung.“

Seine Aufzeichnungen können nicht verworfen werden, weil sie nun mal den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

BARUL76

Servus Barul76,

dieses

Wir
haben in solchen Fällen in der Buchhaltung das „Kasse“-Konto
auch einfach in „Geldbewegungen“ umbenannt. Dem Gesetz ist
damit genüge getan.

ist IMHO ein sehr wertvoller Hinweis, weil er zeigt, wie eine an sich richtige Sache durch einen Fehler in der Form falsch und durch eine kleine schmerzlose Korrektur der Form richtig werden kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo Barul und Martin,

Wir
haben in solchen Fällen in der Buchhaltung das „Kasse“-Konto
auch einfach in „Geldbewegungen“ umbenannt. Dem Gesetz ist
damit genüge getan.

ist IMHO ein sehr wertvoller Hinweis, weil er zeigt, wie eine
an sich richtige Sache durch einen Fehler in der Form falsch
und durch eine kleine schmerzlose Korrektur der Form richtig
werden kann.

Ihr meint aber in der „Einnahmen-Ausgaben-Aufzeichnung“, denn „Buchhaltung“ ist m.W. ein anderer Befriff für „Buchführung“ und ihr werdet ja wohl nicht freiwillig Bücher führen, da wäre es ja vorbei mit der 4/3-Rechnung.

Grüße
Chris

Vorerst besten Dank Euch 3en, sehe meine Auffassung nun bestätigt.

Grüsse

Björn72