Buchung falsch ausgewiesener Vorsteuer
Hallo Wolfgang,
irgendwie ist es tröstlich, dass man Dich wieder öfter hier im Forum lesen kann. Da sollst Du auch eine richtige Antwort bekommen.
Aus §§ 15 I und 14 II UStG ist zu sehen, dass man sich natürlich nicht irgendeinen Vorsteuerabzug herbeirechnen kann. Abziehbar ist bloß die Vorsteuer, die auf der Rechnung eines anderen Unternehmers ausgewiesen ist. Und wenn dort zu wenig ausgewiesen ist, wie in dem von Dir vorgelegten Fall beschrieben, dann ist halt auch bloß dieser Betrag abziehbar. Dass man wegen einer Rechnung, auf der Versandkosten falsch ohne Ausweis von USt fakturiert sind, kein Fass aufmacht, versteht sich von selber: Wer wegen etwa einem Euro Vorsteuerabzug auch bloß das Telefon in die Hand nimmt, muss eine extrem billige eigene Arbeitszeit haben.
Wie man so eine Rechnung verbucht, hängt davon ab, wie die verwendete Software die Eingabe verlangt. Wenn, wie üblich, ein Bruttobetrag mit Vorsteuerschlüssel eingegeben wird, muss man die fragliche Rechnung in zwei Buchungssätzen eingeben: Einmal (Entgelt + darauf ausgewiesene USt) mit Vorsteuerschlüssel und dann noch den falsch ohne USt fakturierten Betrag für Versandkosten ohne Vorsteuerschlüssel.
Wenn die Rechnung ganz krude ist und der ausgewiesene USt-Betrag zu gar nichts passen will, muss man mit einem Buchungssatz nur das Entgelt eingeben und mit einem zweiten Buchungssatz das Vorsteuerkonto direkt ansprechen. FiBu-Anwendungen, die das mit den zu den Vorsteuerschlüsseln fest hinterlegten Vorsteuerkonten nicht erlauben, haben normalerweise ein „freies“ Vorsteuerkonto, das man dafür verwenden kann.
Nur wenn der ausgewiesene USt-Betrag höher ist als ((Rechnungsbetrag / 1,19) - Rechnungsbetrag), muss man so vorgehen, wie Dir schon empfohlen worden ist, und die abziehbare Vorsteuer durch Eingabe des (Brutto-)Rechnungsbetrages mit Vorsteuerschlüssel selber berechnen: Der übersteigende Anteil der ausgewiesenen USt ist keine abziehbare Vorsteuer.
Wenn die beschriebenen Eingabemöglichkeiten nicht funktionieren, kannst Du vielleicht noch posten, mit welcher Software der Fall bearbeitet werden soll. Vielleicht fällt mir was dazu ein, ich hab schon die kuriosesten FiBu-Anwendungen (seinerzeit sogar Taylorix) in den Fingern gehabt.
Schöne Grüße
MM