Fehlerhafte Lohnsteuer

Hallo lieber Schuhverkäufer,

auch zur Weihnachtszeit bleiben die Fragen nicht aus und ich hoffe du kannst mir bei folgendem Problem weiterhelfen:

Ein Bekannter von mir fing im Mai eine neue Arbeitsstelle an. Mit der ersten Gehaltsabrechnung bekam er mehr Geld als erwartet. Dieses wurde auch sofort reklamiert.

Auch die folgenden sieben Abrechnungen waren höher als erwaretet.

Trotz mehrmaliger Reklamation beim Arbeitgeber erfolgte augenscheinlich keine Klärung. Der Bekannte dachte am Ende, er würde mehr Brutto bekommen.

Jetzt, im Dezember, stellte sich heraus, dass die falsche Lohnsteuerklasse bei Ihm hinterlegt war. Eigentlich ist er in der LSt Klasse 1 - abgerechnet wurde jedoch die für ihn günstigere Klasse 3.

Jetzt will der Arbeitgeber natürlich die zuviel ausgezahlten Beträge zurückhaben.

Frage, gibt es eine rechtliche Regelung anhand der man jetzt die Rückzahlung nicht leisten muss?

Immerhin lag dem Arbeitgeber ja die Lohnsteuerkarte mit der korrekten Klasse 1 vor und es wurde mehrmals auf Fehler in der Abrechnung hingewiesen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße
Leggy

Das ist sicherlich ärgerlich. Aber da der Arbeitgeber für die Abführung der Lohnsteuer haftet, muss er seinen Fehler korrigieren. Selbst, wenn Ihrem Bekannten durch die Korrektur das gesamte Dezember-Gehalt einbehalten würde, wäre das in Ordnung. Ich wüsste nicht, wie er sich rechtlich dagegen wehren sollte. Der AG hat einen Fehler gemacht und ihn korrigiert.