Fehlerhafte Montage

Hallo zusammen.

Nehmen wir mal an, jemand A beauftragt Firma B, 10 Heizkörper zu montieren. B stellt alle Mittel zu Verfügung. Nach der, wie sich bereits herausgestellt hat, fehlerhaften Installation funktionieren die Körper nicht richtig. (Heizleistung max 20%).

Nach mehrmaligen, unbeantworteten Anfragen seitens A wird der Mangel erst nach 2. Monaten von B behoben.

Welche Möglichkeiten hat A und sollten schriftlich formuliert werden?

Vielen Dank!

Hallo,

welcher - in Geld ausdrückbare - Schaden ist denn in diesen zwei Monaten entstanden?

vdmaster

Nun, es ist nachweisbar, dass die B die (alle) Heizkörper fehlerhaft montiert hat.
Damit konnte Familie A die letzten 2 Monate nicht effzient heizen (ca. 20 Heizkraft) und hat aufgrund dieses Mangels den halben Winter „gefroren“.
A möchte und kann es (noch) nicht beziffern, möchte Schadenersatz oder einen prozentualen Nachlass erwirken, da ein Mangel vorliegt/lag, der nicht rechtzeitig trotz mehrmaliger Aufforderung behoben wurde.

Welche Stichworte bzw auf welches Gesetz kann sich A berufen und sollte unbedingt schriftich formuliert werden?

LG
A

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