Fehlerhafte Steuererklärung

Hallo,
ich glaube in meiner Umsatzsteuererklärung für 2000 einen Fehler (habe eine Zahl zu meinen Gunsten :smile: falsch abgeschrieben) gemacht zu haben (Muß nochmal nachsehen).
Was mache ich in einem derartigen Fall? Einfach richtige Erklärung (bei Korrekturmeldung ein Kreuzchen) abgeben, oder eine kurze Begründung dazu schreiben, oder gar persönlich zum Finanzamt fahren?

Cu Rene

hallo rene,

schau mal in § 153 ao:

§ 153 Berichtigung von Erklärungen
(1) Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,

  1. daß eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und daß es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder

  2. daß eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe entrichtet worden ist,

so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. Die Verpflichtung trifft auch den Gesamtrechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen und die nach den §§ 34 und 35 für den Gesamtrechtsnachfolger oder den Steuerpflichtigen handelnden Personen.

(2) Die Anzeigepflicht besteht ferner, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen.

(3) Wer Waren, für die eine Steuervergünstigung unter einer Bedingung gewährt worden ist, in einer Weise verwenden will, die der Bedingung nicht entspricht, hat dies vorher der Finanzbehörde anzuzeigen.

kurze erklärung dazu, dass dir ein übertragungsfehler passiert ist, ggf. gleich die zu wenig entrichtete umsatzsteuer nachentrichten, und alles ist wieder ok.

viele grüße
gunnar

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hi rene,

ja, eine „1“ bei korrigierter erklärung sollte genügen. da durch die eigenerklärung die umsatzsteuer eh unter dem vorbehalt der nachprüfung steht, ist das kein problem. wenn sogar mehr für das FA rausspringt fragen sie auch nicht nach, ggf. bei höheren beträgen (wg. hinterziehungszinsen???). bei einer änderung zu deinen gunsten würde ich aber ein anschreiben empfehlen. aus eigener erfahrung ist persönliches „aufkreuzen“ nicht unbedingt gut (ohne anmeldung), da du nur den ablauf durcheinander bringst …

gruss vom

showbee