Fehlerhafte Strom-Rechnung - Inkasso

Hallo,
jemand erhält eine fehlerhafte Abrechnung (zb vom Stromlieferant)
und pocht auf eine Korrektur. Der Stromanbieter ignoriert das und leitet alles an ein Inkassounternehmen weiter.
Wie würde sich der korrekte wer-weiss-was’ler verhalten?
Inkassogebühren ablehnen, mit entsprechender (eben dass Abrechnung sachlich falsch)Begründung?
Inkassos geben damit doch sicher keine Ruhe?!!

Gruß,
Michael

Hallo !

Es ist also strittig. Wer hat denn nun recht ?
Stromlieferant hat die Zählerablesung und danach wird abgerechnet,Fehler können vorkommen(Ablesefehler,Zahlendreher),sollten sich aber klären lassen.

Vielleicht ist die Rechnung doch korrekt ? Aus Sicht des Stromlieferanten anscheinend ja.

Mit einem Inkassodienst kann man nicht diskutieren,die Rechnung sei falsch! Darüber haben die keine Info und Kenntnis. Die können die Rechnung weder prüfen,noch kürzen oder ändern. Sie können nicht einmal die Fälligkeit prüfen und die Rechtfertigung der Rechnung,sie verlassen sich nur auf den Auftraggeber,der das ihnen so mitteilt.

Das geht nur mit dem Stromlieferanten,der muss auch das Inkassoverfahren beenden,wenn der Einspruch doch berechtigt sein sollte. Statt überhaupt nicht zu zahlen,zahlt man in solchen Streitfällen,die noch der Klärung bedürfen,mindestens den unstrittigen Teil,bzw. zahlt unter Vorbehalt der Rückforderung evtl. Überzahlung.
Das signalisiert grundsätzlichen Zahlungswillen und schafft Raum für Klärung ohne Mahnung und Inkasso.

MfG
duck313

Hallo duck313,

danke für deine Antwort.
Hintergrund: Es sei in dem fiktiven Fall nicht die Ablesungswerte strittig, sondern der Lieferant ändert die Preise und Konditionen des Vertrags und besteht auf die Richtigkeit dieser Änderungen und somit schlußendlich auch der Forderungen.
Leider gibt es in letzter Zeit wohl häufiger entsprechende Unstimmigkeiten (Beispiel Flexstrom: Ködern von Kunden mit günstigen Tarifen, dann automatische Erhöhung der Preise, sobald die Fristen abgelaufen sind, obwohl zb am Strom-Markt die Preise fallen. Es gibt auch entsprechende Urteile die der Lieferant ignoriert, weil die Kunden dem „Übel“ = Inkasso nachgeben…
Das Inkasso kann diese rechtliche Beurteilung nicht vornehmen.Bedeutet dies, der Kunde lehnt die Inkassoforderung ab indem er diese rechtliche Vertragsprüfung angibt???

Gruß,
Michael

Wenn die Preise erhöht werden steht einem ein Sonderkündigungsrecht zu. Einfach davon gebrauch machen und den Anbieter wechseln.
Wenn die Frist für das Sonderkündigungsrecht verstrichen ist, ist die Änderung still schweigend akzeptiert worden.

Hallo !

Das ist doch völlig „normales“ Geschäftsgebaren.
Nach einer Festpreisfrist kann und darf der Stromlieferant seine Preise neu festlegen. Dazu braucht er nicht die Zustimmung des Kunden!

Der kann dann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und sich einen preiswerteren Anbieter suchen.

Aus meiner Sicht kann man da rechtlich absolut nichts dagegen einwenden,wie gesagt, NACH einer Festpreisfrist !
Dann wäre so eine Forderung auch berechtigt und sollte bezahlt werden.

Ob die Strompreise an der Börse fallen oder nicht,da kann der Kunde nichts einwenden,er kann ja wechseln und muss nicht bei dem teureren Anbieter bleiben.

MfG
duck313