Ich habe einen am OLG zugelassenen Dolmetscher mit der Übersetzung ausländischen Diplome beauftragt. Die Übersetzung wird für die Anerkennung des Abschlusses durch das MIWF NRW benötigt. Die Originale liegen in kyrillischer Schrift vor. Die Leistung wurde im Voraus bezahlt. Nach Erhalt der Übersetzung merkten wir, dass der Familienname in falscher internationaler Schreibweise sowie einige Fachtermini inhaltlich falsch übersetzt wurden. Den Dolmetscher haben wir schriftlich zur Korrektur aufgefordert. Er weigert sich jedoch, die Korrekturen vorzunehmen. Da die Leistung bereits bezahlt wurde, ist er ja mit der Lieferung in Verzug.
Dieser Dolmetscher ist Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. Dieser hat vermittelt - nun ist der Dolmetscher zumindest bereit die Schreibweise des Namens anzupassen. Das hilft jedoch nur teilweise, da die Übersetzung den Inhalt des Studiums verfälscht wiedergibt.
Da sämtliche Versuche einer Einigung erfolglos geblieben und auch der Bundesverband den Dolmetscher zum Einlenken bewegen konnte, sehe ich keinen anderen Ausweg als den Klageweg zu beschreiten.
Welcher Fachanwalt ist hier der richtige Ansprechpartner. Oder kennt jemand noch einen Ansatz für eine außergerichtliche Einigung? (zum Beispiel über das OLG an dem er zugelassen ist?)
Besten Dank.