Hallo, ich hoffe sehr, dass mir auf diesem Weg meine Frage beantwortet werden kann. Wir möchten nach Jahren unseren Darlehensvertrag mit der Bank widerrufen. Zum 1.4.2008 wurde der Mustertext der Widerrufbelehrung geändert (an diesen müssen sich die Banken halten). Wenn es nach diesem geht, gibt es Fehler in unserer Belehrung. Hier nun meine Frage: da wir damals im Ausland lebten, wurde uns der Darlehensvertrag zugeschickt. Jetzt hat der Darlehensvertrag ein Datum im März 2008 (wo noch der alte vorgegebene Mustertext Gültigkeit hatte), aber unterschrieben wurde der Vertrag inkl. Widerrufbelehrung von uns und der Bank am 2.4.2008 unterschrieben. Zählt jetzt für uns deas vom Gesetzt vorgegebene Muster bis 31.3.2008 oder das ab dem 1.4.2008? Vorab ganz herzlichen Dank für Antworten. Viele Grüsse Sandra
Welches Gesetz gibt denn den Wortlaut einer Widerufsbelehrung vor? Ich glaube, deine Recherchen sind nicht besonders tiefgründig gewesen, so bisher…
…herzlichen Dank für die Antwort!..
Leider ist mir bei dem Wort ‚Gesetz‘ ein Fehler unterlaufen. Aber ist nicht Sinn und Zweck von wer-weiss-was, dass man als Laie einen Fachmann fragen kann? Und liegt es da nicht auf der Hand, dass man sich nicht so ganz klar und richtig ausdrückt? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Hallo!
Lies mal diesen Beitrag aus der Zeitschrift „test“ zum Thema.
Wie es darin heißt, soll man seine Verträge rechtlich prüfen lassen, weil man die beanstandeten Klauseln im Widerruf selbst kaum bewerten kann.
Mit Deinen Daten der Vertragsunterzeichnung kann man (ich jedenfalls) nichts anfangen, die besagen eigentlich gar nichts !
MfG
duck313
Ich versuche mein Glück mit dem Beitrag von ‚‚test‘‘. Aber wahrscheinlich habe ich keine andere Wahl und ich muss mir einen Anwalt suchen. Auch weil es diese Änderung zum 1.4.2008 gab und wir genau zu diesem Zeitpunkt unterschrieben haben. Lieben Dank und schönen Abend!
Ich habe mir die erwähnten ‚Mitglieder‘ zu Gemüte geführt - Hilfe, so will ich mit meiner Frage bitte nicht rüberkommen!